2740/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Wimmer,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Wiedereinführung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit

 

Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit lief mit 8. Juli 2022 aus. Das stellt viele Eltern zu Beginn des neuen Schuljahres vor enorme Herausforderungen.

Derzeit dürfen Kindergartenkinder sowie Volksschüler*innen Kindergarten bzw. Schule nicht besuchen, wenn sie positiv auf Covid-19 getestet wurden. Ihre Eltern dürfen in diesem Fall grundsätzlich daheimbleiben. Rechtliche Basis dafür sind Bestimmungen im Angestelltengesetz und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, die auch unabhängig von Covid gelten: Demnach gibt es einen Anspruch auf Freistellung, wenn man ohne Verschulden aus wichtigen persönlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten kann. Problematisch ist, dass die konkrete Dauer für die Freistellung im Gesetz nicht geregelt ist. Letztendlich müsste das bei jedem Einzelfall gerichtlich geklärt werden. Es ist für die Eltern nicht zumutbar, ihren Arbeitsplatz zu riskieren, weil sie ihr Covid-positives Kind ohne die Möglichkeit auf Inanspruchnahme der Sonderbetreuungszeit betreuen.

 

Auch die Pflegefreistellung ist keine Alternative. Auf diese haben Arbeitnehmer*innen nämlich nur zwei Wochen Anspruch, und zwar unabhängig von der Anzahl ihrer Kinder. Zusätzlich handelt es sich bei Quarantäne nicht um einen Krankheitsfall.

Selbst die Wirtschaftskammer steht der Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit offen gegenüber. Ein Schulbeginn mit Rechtsunsicherheit ist weder berufstätigen Eltern noch ihren Arbeitgeber*innen zumutbar.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird aufgefordert, den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit rückwirkend mit 5. September 2022 (Schulbeginn) und künftig unbefristet wiedereinzuführen.“

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales