2749/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Klimaschutzgesetz endlich vorlegen

 

Das 2011 beschlossene Klimaschutzgesetz (KSG) ist eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen für den Klimaschutz in Österreich. Es hat bis 2020 - gemäß europäischer Vorgaben - die österreichischen Klimaziele definiert und pro Sektor festgeschrieben. Seit Jänner 2021 fehlt aber aufgrund des Ausbleibens einer Novelle des KSG ein gesetzlich definierter Emissionsreduktionspfad für die Republik Österreich, sowie auch für die einzelnen Sektoren. Dies bedeutet, dass sich sowohl die Klimapolitik, als auch die Berichterstattung darüber gemäß §6 des KSG im Blindflug befindet und nicht mehr effektiv betrieben werden kann.

Zusätzlich soll das neue KSG einige wichtige klimapolitische Innovationen enthalten, welche für den langfristigen Wandel hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung dringend notwendig sind, wie etwa die Einführung eines Klimachecks sowie eines jährlichen Emissionsbudgets. Ebenso sollen klare Verantwortlichkeiten für Maßnahmen und Sanktionsmechanismen für mangelnde Fortschritte festgelegt werden. Das Fehlen des KSG verzögert auch diese wichtigen klimapolitischen Instrumente und behindert so einen effektiven Kampf gegen den Klimawandel.

Gerade aufgrund der Tatsache, dass die Regierung bei Antritt die Priorisierung von Klimaschutz großspurig verkündet hat, ist das Fehlen des Klimaschutzgesetzes inakzeptabel.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 31. Dezember 2022 ein neues Klimaschutzgesetz vorzulegen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.