2750/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Transparenz in Budget für Informationstätigkeit bringen

 

Im Zuge der Analyse der jährlichen Budgetverhandlungen wird immer wieder aufs Neue augenscheinlich, dass es bei Ausgaben für Informationstätigkeit - also Inserate, Werbung, Kampagnen - der einzelnen Ministerien an Transparenz mangelt. Die Verbuchung dieser Ausgaben wird von den Ministerien nicht einheitlich gehandhabt. Oft werden diese Ausgaben gemeinsam mit anderen Zahlungen für in Auftrag gegebene Dienstleistungen in einem Sammel-Konto verbucht, das die Bezeichnung „Werkleistungen durch Dritte“ trägt. Allerdings werden die Ausgaben für Informationstätigkeit nicht notwendigerweise dort, sondern auch in anderen Konten verbucht, da es derzeit keine einheitliche, für alle Ministerien geltende Regelung dazu gibt.

Das führt dazu, dass die Öffentlichkeit und interessierte Bürger_innen, aber selbst für externe Fachexperten aus den - öffentlich zugänglichen - Budgetunterlagen schwer bis gar nicht nachvollziehbar ist, wieviel an öffentlichen Mitteln in die Informationstätigkeit der Regierung fließt. Diese Ausgaben müssen dringend transparent dargestellt werden, um in Zukunft Inseratekorruption zu verhindern.

Das BMF sollte daher eine Verbuchungsrichtlinie erlassen, die sicherstellt, dass alle Ausgaben für Informationstätigkeit einheitlich und transparent erfasst, verbucht und im Budget dargestellt werden. Zudem soll dem Parlament im Rahmen des Budgetvollzugs über diese Ausgaben berichtet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, eine Verbuchungsrichtlinie zu erlassen, die sicherstellt, dass alle Ausgaben für Informationstätigkeit einheitlich und transparent erfasst, verbucht und im Budget dargestellt werden. Zudem soll dem Parlament im Rahmen des Budgetvollzugs über diese Ausgaben berichtet werden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.