2752/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 21.09.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Endlich Energieeffizienzgesetz vorlegen!
Der Ausbau der Erneuerbaren ist mittlerweile eine wirtschaftliche Überlebensfrage geworden und jedes Monat, das ohne konkrete Handlungen verstreicht, treibt unsere Wirtschaft näher in Richtung Abgrund. Der Sommer 2022 hat schonungslos dargelegt, warum die Umstellung unseres Energiesystems auf erneuerbare Energien eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Überlebensfrage sein wird. Fast sieben Monate nach dem Beginn des faschistischen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, wo jeden Tag neue Belege für Kriegsverbrechen, Folter und ethnische Säuberungen ans Tageslicht kommen, wird zunehmend klar, dass es bei keinem möglichen Kriegsausgang eine normale energiepolitische Zusammenarbeit mit Russland geben kann und wird. Die horrenden Gaspreisexplosionen, welche die Kosten für Wärme und Strom europaweit in die Höhe schnellen ließen, haben gezeigt, wie verwundbar wir aufgrund von fossilen Importen sind. Gleichzeitig haben extreme Dürre und Rekordhitze in ganz Europa gezeigt, dass unsere Landwirtschaft, unser Wohlstand und unserer Lebensgrundlage langfristig durch den Klimawandel bedroht ist, und wir dringend unseren Teil zur globalen Emissionsreduktion leisten müssen.
Laut einhelliger Expert_innenmeinung sowie Vorschlägen der EU-Kommission, wird die Reduktion des Energieverbrauchs nicht nur kurz- und mittelfristig entscheidend für das Überstehen der aktuellen Energiekrise sein, sondern auch langfristig entscheidend für das gelingen der Energiewende. Allerdings fehlt hierfür in Österreich nach wie vor nicht nur der politische Wille, sondern wichtige Gesetzesmaterien: Eine Novelle des Energieeffizienzgesetzes ist seit 2021 ausständig, es fehlen deshalb langfristige Einsparungsziele und viele notwendige Anpassungen. Wir brauchen nicht zuletzt wegen der aktuellen Krisensituation einen klaren gesetzlichen Rahmen, welcher nicht nur Ziele definiert, sondern auch verbindliche Verpflichtungen von Bund und Ländern sowie anderen staatlichen Akteuren definiert. Viele Unternehmen wünschen sich vom neuen Energieeffizienzgesetz auch ein verbessertes Monitoring- und Beratungssystem.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 31. Dezember 2022 eine Novelle des Energieeffizienzgesetzes vorzulegen, welches klare und verbindliche Vorgaben für die Bundesländer inkludiert."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.