2755/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 21.09.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Umgehende Vorlage des NIP
Der Ausbau der Erneuerbaren ist mittlerweile eine wirtschaftliche Überlebensfrage geworden und jedes Monat, das ohne konkrete Handlungen verstreicht, treibt unsere Wirtschaft näher in Richtung Abgrund. Der Sommer 2022 hat schonungslos dargelegt, warum die Umstellung unseres Energiesystems auf erneuerbare Energien eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Überlebensfrage sein wird. Fast sieben Monate nach dem Beginn des faschistischen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, wo jeden Tag neue Belege für Kriegsverbrechen, Folter und ethnische Säuberungen ans Tageslicht kommen, wird zunehmend klar, dass es bei keinem möglichen Kriegsausgang eine normale energiepolitische Zusammenarbeit mit Russland geben kann und wird. Die horrenden Gaspreisexplosionen, welche die Kosten für Wärme und Strom europaweit in die Höhe schnellen ließen, haben gezeigt, wie verwundbar wir aufgrund von fossilen Importen sind. Gleichzeitig haben extreme Dürre und Rekordhitze in ganz Europa gezeigt, dass unsere Landwirtschaft, unser Wohlstand und unsere Lebensgrundlage langfristig durch den Klimawandel bedroht ist, und wir dringend unseren Teil zur globalen Emissionsreduktion leisten müssen.
Ein rascher, großflächiger Ausbau der Stromnetzinfrastruktur um die Einspeisung neuer, dezentraler erneuerbarer Stromerzeugung zu gewährleisten gilt als eine der Grundvoraussetzungen für die Energiewende. Hier fehlte bisher nicht nur der politische Wille, sondern auch eine überregionale Koordinierung. Dementsprechend ist die gemäß § 94 des Erneuerbaren Ausbaugesetzes festgeschriebene Schaffung des Netzinfrastrukturplans (NIP) grundsätzlich begrüßenswert.
Allerdings ist trotz des massiven Handlungsbedarfs aufgrund der aktuellen Energiekrise noch keine Dringlichkeit vonseiten der Bundesregierung zu erkennen. Das EAG wurde im Sommer 2021 beschlossen, der NIP soll aber erst Mitte 2023 fertiggestellt werden. Hinsichtlich der Tatsache, dass der Ausbau der Erneuerbaren eine Überlebensfrage geworden ist, ist diese zögerliche Herangehensweise inakzeptabel
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, die
gemäß § 94 des Erneuerbaren Ausbaugesetzes festgeschriebene
Schaffung des Netzinfrastrukturplans (NIP) bis spätestens 31. Jänner
2023 umzusetzen, welcher auch klare bundesweite, einheitliche Kriterien
umfasst, wann Erdverkabelung gegenüber Freileitungen zu bevorzugen ist
sowie verbindliche Vorgaben schafft, um die Information und Einbindung von
Bürger_innen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft bei diesem Entscheidungsprozess
zu gewährleisten."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.