2767/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 21.09.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Wochenarbeitszeitmeldung, um gezieltere Maßnahmen gegen den Arbeitskräftemangel und gegen den Teilzeitboom setzen zu können
Die vereinbarten Wochenarbeitszeiten der Beschäftigten werden derzeit nicht in den Bundesstatistiken erfasst, sondern lediglich über den Mikrozensus erfragt. Deshalb twitterte der AMS-Chef Johannes Kopf zuletzt: "Ich versteh schon, dass Betriebe keine zusätzliche Bürokratie brauchen können, halte es aber trotzdem für sinnvoll, künftig auch das konkrete Arbeitszeitausmaß jedes/r Beschäftigten zu melden. Wir brauchen hier Daten" (1). Dabei wäre es relativ einfach, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Wochenarbeitszeit im Rahmen der monatlichen Beitragsnachweise zu übermitteln. Der bürokratische Mehraufwand wäre verschwindend klein, da die Arbeitszeit in der Lohnverrechnungssoftware erfasst ist und nur bei Veränderungen der vereinbarten Wochenarbeitszeit angepasst werden muss. Im Wesentlichen müssen nur im "Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis - L16"-Formular (2) die Felder Vollzeit und Teilzeit durch die vereinbarte Wochenarbeitszeit ergänzt werden. Jedenfalls wäre durch die geänderte Meldelogik die Bundesstatistiken zur Wochenarbeitszeit genauer, was vor allem bei Maßnahmen gegen den Arbeitskräftemangel helfen würde - siehe Tweet Johannes Kopf. Durch die Erfassung dieser Daten könnten in einem weiteren Schritt auch gezieltere steuerliche Maßnahmen getroffen werden. So könnten beispielsweise Absatzbeträge nach der Wochenarbeitszeit aliquotiert werden. Außerdem könnte die (ohnehin systemwidrige) Staffelung der SV-Beiträge treffsicherer nach der Wochenarbeitszeit erfolgen, nicht nach dem Einkommen. Schließlich sollen nur jene entlastet werden, die tatsächlich trotz großer Anstrengung wenig verdienen und nicht jene, die sich selbst für die Teilzeit entschieden haben - 2000 Euro bei Vollzeit vs. 2000 Euro bei 50-Prozent-Teilzeit.

Quellen:
(1) www.twitter.com/JohannesKopf/status/1568924841499152384
(2) https://www.help.gv.at/at.gv.brz.linkaufloesung/help/applikation-flow?execution=e1s1
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege & Konsumentenschutz, wird
aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die vorsieht, dass im Zuge der
monatlichen Abgabenmeldungen der Unternehmen auch die vereinbarte Wochenarbeitszeit
ihrer Beschäftigten automatisch übermittelt wird."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.