2768/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 21.09.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Klimafreundliche AVG-Novelle
Um die völkerrechtlich verbindlichen Klimaziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen ist es dringend erforderlich, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien rasch umfangreiche neue Infrastrukturen (Windkraftwerke, PV-Anlagen) zu errichten. Die derzeit geltenden Verfahrensvorschriften, insbesondere jene der §§ 44a ff AVG zur Führung von Großverfahren, sind einer raschen Verfahrensführung hinderlich.
Die Anordnungen betreffend die Edikte (§ 44a Abs 2 AVG), welche die Veröffentlichung in Printmedien zwingend vorschreiben, sind einerseits teuer und andererseits nicht mehr zeitgemäß. Hier sollte es möglich sein, die gebotenen Informationen im Wege von Verlautbarungen im Internet zu vermitteln.
Im Sinne der gebotenen Transparenz und Bürgerbeteiligung sollten die Präklusionsvorschriften dahingehend entschärft werden, dass eine weitere Teilnahme am Verfahren auch dann möglich ist, wenn nicht sofort Einwendungen erhoben werden, sofern dies nicht zu einer Verfahrensverzögerung führt.
Bei Verfahren, welche Vorhaben im Sinne der Energiewende zum Gegenstand haben, sollten Beschwerden gegen erstinstanzliche Bescheide überdies keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere die Bundesministerin für EU und Verfassung im
Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des AVG
betreffend §44a ff Großverfahren vorzulegen, welche zu einer
deutlichen Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung führen
soll."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.