2769/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter,  Kolleginnen und Kollegen

betreffend Beschlagnahme Fahrzeuge bei Verkehrsdelikten

 

Der tragische Verkehrsunfall in der Wiener Innenstadt vom 11.09.2022 kann als Spitze eines Eisberges gesehen werden, die das große Problem der innerörtlichen Raserei bewusst macht. Es ist offensichtlich, dass die bisher zur Eindämmung dieses unerträglichen Phänomens gesetzten Maßnahmen nicht ausreichen, um insbesondere gemeingefährliche Autorasereien im dichtbesiedelten Gebiet wirksam und nachhaltig zu unterbinden.

Es erscheint daher angebracht, qualifizierte Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ortsgebiet in den Katalog der Vormerkdelikte in § 30a FSG aufzunehmen, zumal erwartet werden kann, dass schon die Androhung eines Führerscheinentzuges zu einer Verhaltensänderung führen wird. 

Zudem sollte in besonders schwerwiegenden Fällen bzw. im Wiederholungsfall die befristete Beschlagnahme des Kraftfahrzeuges ermöglicht werden. 

Diese Maßnahmen haben gegenüber einer sofortigen Abnahme des Führerscheins den Vorteil, dass der betroffene Lenker bzw. die betroffene Lenkerin, sofern er berufsbedingt auf das Vorhandensein einer Lenkerberechtigung angewiesen ist (Außendienstmitarbeiter, Servicetechniker, Reparaturdienste), weiterhin in der Lage ist, ein Firmenfahrzeug zu lenken und dadurch weiterhin sein Einkommen zu erzielen (welches insbesondere zur allfälligen Schadenswiedergutmachung und Bezahlung von Geldstrafen notwendig ist). Es ist bekannt, dass der Führerscheinentzug gerade in jenen Fällen, in denen eine Lenkerberechtigung für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit erforderlich ist, zu existentiellen Problemen führen kann, welche nicht im Interesse der Gesellschaft gelegen sein können. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich Novellen des Führerscheingesetzes und des Kraftfahrgesetzes vorzulegen, welche besonders gravierende Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ortsgebiet einerseits als Vormerkdelikt im Sinne des § 30a FSG vorsehen und andererseits in besonders schwerwiegenden Fällen bzw im Wiederholungsfall eine befristete Beschlagnahme des Tatfahrzeuges ermöglichen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.