2771/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 21.09.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Entlastung der Unternehmer:innen: Betriebsaufgabe ermöglichen!
Reformstau: Aufgeschobene Reformen schieben Betriebsaufgaben auf
Die Krisen der letzten Jahre und der anhaltende Reformstau haben dazu geführt, dass immer mehr Unternehmer_innen an den Rand ihrer Existenz gedrängt werden. Wirtschaftshilfen wurden seit der Pandemie intransparent, langsam und ohne Rechtssicherheit für das antragstellende Unternehmen vergeben. Versprochene Reformen zur Stärkung des Eigenkapitals hat die Bundesregierung niemals vorgelegt. Einerseits können sich viele Unternehmen das Fortbestehen nur mehr schlecht als recht leisten. Andererseits sind Betriebsaufgaben gerade im Tourismus wegen der oft sehr hohen stillen Reserven, die aktiviert werden müssen, mit sehr hohen Kosten verbunden. Unternehmer_innen stehen so aktuell vor der Wahl, mit sehr großer Anstrengung und stets am Limit weiterzumachen oder mit sehr vielen Schulden oder gar nur in Form eines Privatkonkurses den Betrieb oder den Standort zu schließen. Ein Wirtschaftsstandort, der gerne attraktiv sein möchte, darf nicht nur das Gründen in den Vordergrund stellen, er braucht auch angemessene Möglichkeiten für Betriebsaufgaben. Nur damit kann eine agile Marktstruktur zur Verfügung gestellt werden. Die Betriebsaufgabe darf kein Luxus sein - die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen entsprechend angepasst werden! Attraktivität sowie Innovationskraft des österreichischen Wirtschaftsstandorts hängen auch davon ab, dass Unternehmen in Schwierigkeiten schließen können und damit neuen Marktteilnehmern Platz machen. Im Tourismus hätte ein erleichterter Zugang zu Betriebsaufgaben auch den positiven Effekt, dass damit eine notwendige Marktbereinigung ermöglicht wird.
Aktuelle Regelungen bei einer Betriebsaufgabe
Im Gegensatz zur Veräußerung werden bei der Aufgabe die wesentlichen Grundlagen des Betriebes, wie z.B. Maschinen oder Grundstücke, an verschiedene Erwerber übertragen oder gehen ins Privatvermögen über. Zur Ermittlung des Aufgabeergebnisses also eines Aufgabegewinnes oder -verlustes muss eine Aufgabebilanz erstellt werden. Der aktuelle Rechtsrahmen enthält dabei gewisse Begünstigungen (§ 24 iVm § 37 EStG) - Unternehmer:innen können folgende Wahl treffen:
ODER
ODER
Die Erfassung der stillen Reserven bei Übernahme von Gebäuden ins Privatvermögen entfällt auf Antrag, wenn das Gebäude bis zur Aufgabe des Betriebes der Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen gewesen ist und die Betriebsaufgabe durch Tod, Erwerbsunfähigkeit oder Vollendung des 60. Lebensjahres mitsamt Einstellung der Erwerbstätigkeit des bisherigen Betriebsführers veranlasst wurde. Bei Verkauf des Gebäudes innerhalb von 5 Jahren nach Betriebsaufgabe löst diese eine rückwirkende Steuerpflicht aus.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister
für Arbeit und Wirtschaft, wird aufgefordert, umgehend
ressortübergreifend ein Paket zu erarbeiten, das Betriebsaufgaben
erleichtert und dem Nationalrat vorzulegen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.