2772/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verwendung des Symbols für Denkmalschutz

1981/82 gab es an der damaligen Hochschule für angewandte Kunst einen Wettbewerb für die Gestaltung eines Symbols für denkmalgeschützte Gebäude. Frau Elfriede Six hat diesen gewonnen und das im Antrag abgebildete Symbol gilt seitdem als das offizielle Symbol zur Kennzeichnung denkmalgeschützter Gebäude. 1983 wurde es auch durch einen Erlass des BMWF als Zeichen festgelegt. Interessant ist jedoch, wie wir aus unserer Anfragebeantwortung erfahren haben, dass diese Signet bisher nicht an Denkmalen angebracht oder verwendet wurde, weil, „eine Verordnung über die näheren Bestimmungen zur Form, Ausgabe der Zeichen, Verpflichtung bzw. Pflicht zur Duldung der Anbringung, sowie die Regelung der Kosten der Anbringung an den rund 40.000 geschützten, unbeweglichen Objekten ist nie erfolgt“. (10903/AB). 

Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass man ein Symbol entwickeln hat lassen, dieses auch offiziell erlassen, jedoch nicht einsetzt. Dies macht natürlich keinen Sinn.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, und insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Verordnung zuzuleiten, welche eine Bestimmung zur Anbringung eines Denkmalzeichens/ Plakette auf Denkmalen, sowie die Regelung der Kosten der Anbringung als auch nähere Bestimmungen zu Form und Ausgestaltung festlegt."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.