2777/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Genossinnen und Genossen

 

betreffend Einschränkung der Praxis der Vorkasse bei Flugbuchungen

 

Die Hauptreisesaison im Sommer geht langsam zu Ende – aber noch stecken die Fluggesellschaften und ihre Kund:innen in ganz Europa mitten im Ferien-Chaos um verspätete und/oder gestrichene Flüge und verschollenes Gepäck. Tausende Flüge mussten gestrichen werden oder waren erheblich verspätet. Und bereits jetzt zeichnet sich ab, dass sich die Überlastung des Systems auch nach der Sommersaison fortsetzen wird. Ein Ende der Personalknappheit an den Flughäfen und bei den Airlines ist nicht in Sicht; daher haben mehrere Airlines angekündigt, ihren Winterflugplan vorsorglich zusammenstreichen zu wollen.

 

Reisende müssen ihre Flugtickets üblicherweise bereits bei der Buchung bezahlen; das kann bei Urlaubsreisen oft Monate im Voraus sein. Diese Praxis benachteiligt die Fluggäste, da Flugausfälle fast immer zu Lasten der Reisenden gehen: im Fall einer Stornierung müssen sich die Konsument:innen mühsam und teilweise langwierig um eine Rückerstattung bemühen.

Ganz besonders problematisch war dies zu Beginn der Corona-Pandemie: der europäische Rechnungshof hat in einem im Juni 2021 präsentierten Sonderbericht zu EU-Fluggastrechten ausgeführt: „Wenn Fluggesellschaften Flüge annullieren, müssen sie den Passagieren nach geltender Rechtslage den Ticketpreis erstatten. Viele Airlines hätten ihre Kunden aber stattdessen gezwungen, Gutscheine anzunehmen, was rechtswidrig sei. Die EU-Prüfer kritisieren außerdem, dass Fluggesellschaften und Pauschalreiseveranstalter staatliche Beihilfen in Milliardenhöhe erhalten hätten, ohne dass dabei Rückerstattungen an Fluggäste zur Voraussetzung gemacht worden seien“.

Verbraucherschützer:innen fordern schon seit Jahren ein Ende der Vorkasse bei Flugtickets und, dass der Preis für Flüge und Pauschalreisen frühestens zum Zeitpunkt des Reiseantritts fällig werden sollte.

In Deutschland ist bereits Bewegung in die Causa gekommen: die niedersächsische Landesregierung hat am 23.8.2022 eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Vorkasse beim Kauf von Flugtickets beschlossen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, werden aufgefordert eine Regelung erarbeiten zu lassen, welche die Praxis der Vorkasse bei Flugbuchungen für Konsument:innen einschränkt.

-       Die Zahlung der Flugbuchung soll - abgesehen von einer geringen Anzahlung - möglichst erst am Tag der Leistungserbringung („bei Abfertigung des Fluges“) erfolgen.

-       Mittels einer Änderung des ABGB soll eine Absicherung für sämtliche Vorauszahlungen erfolgen, denen keine Vorleistung des Unternehmens gegenübersteht.

-       Weiters soll es eine gesetzlich festgelegte Insolvenzabsicherung für Flugunternehmen geben, wie sie für Pauschalreiseveranstalter bereits gesetzlich gilt.

Die Bundesregierung wird ersucht sich auch auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Einschränkung der Vorkasse bei Flugbuchungen Eingang in die Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) findet.“

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz