2785/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

betreffend mehr Transparenz und Kontrolle bei der Vergabe von Förderungen und Unterstützungsmaßnahmen im Bereich Kunst und Kultur

 

Dem jüngst vorgelegten Rechnungshofbericht: „COVID-19-Maßnahmen für Kunstschaffende sowie Kulturvermittlerinnen und -vermittler“ (Reihe BUND 2022/25) zufolge, kann aufgrund unzureichender Datenlage nicht gesagt werden, wie viele Personen tatsächlich CoV-Unterstützungsmaßnahmen für Kunst und Kultur erhalten haben.

Im vom Rechnungshof untersuchten Zeitraum von März 2020 bis März 2021 leistete der Bund rund 200 Mio. Euro an Beihilfen und Förderungen zur Bewältigung der CoV-Krise im Kunst- und Kulturbereich.

Rund 114.300 Anträge wurden im Prüfzeitraum von drei Stellen bewilligt:

Der Künstler–Sozialversicherungsfonds (KSVF) gewährte Beihilfen aus dem COVID–19–Fonds, die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) Beihilfen aus dem Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler und die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) Förderungen aus dem Härtefallfonds.

Zu verschiedenen Zeitpunkten waren auch Wechsel zwischen den jeweils bereitgestellten Fonds möglich.

Wie viele Personen mit den drei überprüften Fonds erreicht wurden und was allfällige Wechselgründe waren, lässt sich laut Rechnungshof aufgrund fehlender Daten nicht sagen.

Aufgrund der Möglichkeit, bei mehreren Stellen um Unterstützung anzusuchen, kommt aus Sicht des Rechnungshofes unter anderem einer nachgelagerten Kontrolle „eine besondere Rolle“ zu.

Der Rechnungshof kritisierte in diesem Zusammenhang, dass beim Kulturministerium „kein Prüfkonzept zur nachgelagerten Kontrolle vorlag und die Vorgaben in den Richtlinien und Abwicklungsvereinbarungen diesbezüglich nicht ausreichend klar waren“.

Vor diesem Hintergrund ergingen im gegenständlichen Bericht (S. 84f) seitens des Rechnungshofes unter anderem nachstehende Empfehlungen an das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport:

 

„Die Überlegungen zur Verbesserung der statistischen Datenlage für den Bereich Kunst und Kultur wären unter Kosten-Nutzen-Aspekten voranzutreiben.“

 

„Unter Einbeziehung und um Zusammenspiel aller beteiligten Institutionen wäre ein klar definiertes Konzept für die nachgelagerte Kontrolle beim Künstler-Sozialversicherungsfonds und bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen zu erstellen, um unzulässige Mehrfachförderungen bzw. zu Unrecht bezogene Beihilfen oder Förderungen aufzudecken.“

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, die Überlegungen zur Verbesserung der statistischen Datenlage für den Bereich Kunst und Kultur unter Kosten-Nutzen-Aspekten voranzutreiben.

Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird weiters aufgefordert, unter Einbezug und im Zusammenspiel aller beteiligten Institutionen ein klar definiertes Konzept für die nachgelagerte Kontrolle beim Künstler–Sozialversicherungsfonds und bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen zu erstellen, um unzulässige Mehrfachförderungen bzw. zu Unrecht bezogene Beihilfen oder Förderungen aufzudecken.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Kulturausschuss.