2787/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend Kein Verbot von sogenannten „Heizschwammerln“ in der Gastronomie– Gastwirte nicht weiter schädigen

 

Anstatt endlich die Österreich massiv schadenden Sanktionen gegen Russland zu überdenken und künftig die Zustimmung zu Sanktionen auf Europäischer Ebene zu verweigern, tritt diese Bundesregierung, respektive Energieministerin Gewessler, mit immer abstruser werdenden Vorschlägen und Verboten in Erscheinung.

Anstatt wirksam und treffsicher die enormen Belastungen der Bevölkerung aufgrund der exorbitant steigenden Energiekosten endlich abzufedern, will nun Gewessler die Bevölkerung und vor allem die Wirtschaft durch untaugliche Energiesparmaßnahmen weiter belasten. So verlangte Gewessler kürzlich verbindliche Regelungen zum Energiesparen, wie beispielsweise eine Limitierung der Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden auf 19 Grad Celsius (mit Ausnahme von Schulen und Gesundheitseinrichtungen), ein Verbot von Werbebeleuchtung nach 22 Uhr und nicht zuletzt ein Verbot von Heizstrahlern für die Gastronomie („Heizschwammerl“).

Gerade das geplante „Heizschwammerl“-Verbot lässt die Wogen in der Gastronomie völlig zurecht hochgehen und sorgt für enormen Widerstand in der Branche.:

So bezeichnete der Obmann der Gastronomie in der Wirtschaftskammer (WKO), Mario Pulker diese Idee definitiv als „No-Go“.

„Uns wurde ein Rauchverbot aufs Aug’ gedrückt, die Gastronomen haben sich teure Heizschwammerl als Ausweichmöglichkeit angeschafft, und jetzt will man diese verbieten“, erläutert Pulker seinen Standpunkt. Im Übrigen habe man die Strahler auch wegen Corona angeschafft – weil die Infektionsgefahr im Freien deutlich niedriger ist als in Innenräumen. Und generell sollte es „schon den Gastronomen überlassen bleiben“, ob sie Heizschwammerl verwenden oder nicht. „Wir schalten sie ohnehin nicht unnütz ein, weil der Betrieb ja auch nicht billig ist“, so der Obmann.

Anstatt endlich Maßnahmen zu setzen, die die Wirtschaft endlich von den für viele Betriebe bereits existenzgefährdenden exorbitanten Energiekosten entlastet, will diese Bundesregierung gerade eine der infolge des monatelangen Corona bedingten Stillstands am meisten unter Druck geratenen Branchen, wie die Gastronomie, durch derartige Verbote weiter schädigen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden


 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, von einem Verbot der sogenannten „Heizschwammerln“ jedenfalls Abstand zu nehmen.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Tourismusausschuss.