2788/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 21.09.2022
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Entschließungsantrag
der Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Erwin Angerer, Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
betreffend Echte Pensionsanpassung statt sozialpolitischem Falschspielertrick
Die Zahlen der Statistik Austria für die ersten acht Monate des Jahres 2022[1] sprechen in Sachen Inflation eine klare Sprache:
„Die Inflationsrate für August 2022 lag laut Statistik Austria bei 9,3 % (Juli 2022: 9,4 % revidiert). Der Indexstand des Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) betrug im August 2022 112,6 (Juli 2022: 112,6 revidiert). Gegenüber dem Vormonat Juli 2022 blieb das durchschnittliche Preisniveau unverändert. […]
Die Preise für Wohnung, Wasser, Energie stiegen durchschnittlich um 13,8 % (Einfluss +2,63 Prozentpunkte), merklich kräftiger als im Juli (+12,5 %; Einfluss: +2,36 Prozentpunkte). Damit erwies sich dieser Ausgabenbereich als wichtigster Treiber der Inflation im Jahresabstand. Vor allem die Preise für Haushaltsenergie trugen dazu bei (August: +36,7 %, Einfluss: +1,43 Prozentpunkte; Juli: +34,5%, Einfluss: +1,34 Prozentpunkte). Während sich die Gaspreise fast nicht veränderten (August: +71,0 %, Einfluss: +0,41 Prozentpunkte; Juli: +71,5%, Einfluss: +0,41 Prozentpunkte), gingen die Heizölpreise leicht zurück (August: +106,6 %, Einfluss: +0,41 Prozentpunkte; Juli: +108,5%, Einfluss: +0,42 Prozentpunkte). Feste Brennstoffe hingegen verteuerten sich stark (August: +72,4 %, Einfluss: +0,26 Prozentpunkte; Juli: +59,2%, Einfluss: +0,22 Prozentpunkte). Die Strompreise stiegen merklich (August: +11,9 %, Einfluss: +0,24 Prozentpunkte; Juli: +10,2%, Einfluss: +0,20 Prozentpunkte). Fernwärme verteuerte sich um 19,0 %. Bei der Instandhaltung von Wohnungen nahm der Preisauftrieb ebenfalls zu (August: +15,6 %, Einfluss: +0,91 Prozentpunkte; Juli: +13,5%, Einfluss: +0,78 Prozentpunkte). Ausschlaggebend dafür waren die Materialkosten (August: +17,9 %, Einfluss: +0,71 Prozentpunkte; Juli: +16,1%, Einfluss: +0,63 Prozentpunkte).
Die durchschnittlichen Teuerungen für Verkehr fielen mit +16,8 % (Einfluss +2,33 Prozentpunkte) deutlich schwächer aus als im Juli (+21,8 %; +3,00 Prozentpunkte). Hauptverantwortlich dafür waren die Treibstoffpreise, die im August um 44,0 % zulegten (Einfluss: +1,48 Prozentpunkte), markant weniger als im Juli (+63,1 %, Einfluss: +2,06 Prozentpunkte). Auch für Flugtickets schwächte sich der Preisauftrieb ab (August: +19,3 %, Einfluss: +0,11 Prozentpunkte; Juli: +32,1%, Einfluss: +0,18 Prozentpunkte). Gebrauchte Kraftwagen kosteten um 24,4 % mehr (Einfluss: +0,40 Prozentpunkte), neue um 8,7 % (Einfluss: +0,15 Prozentpunkte). Reparaturen privater Verkehrsmittel verteuerten sich um 5,3 % (Einfluss: +0,09 Prozentpunkte).
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke verteuerten sich durchschnittlich um 13,1 % (Einfluss: +1,49 Prozentpunkte), etwas mehr als im Juli (+12,2 %; Einfluss: +1,39 Prozentpunkte) Hauptverantwortlich dafür waren teurere Nahrungsmittel (+13,0 %, Einfluss: +1,32 Prozentpunkte; Juli: +12,1%, Einfluss: +1,23 Prozentpunkte). Insbesondere bei Brot und Getreideerzeugnissen nahm der Preisdruck zu.“
Die schwarz-grüne Bundesregierung und ihre „Sozialexperten“ gestehen der älteren Generation in Österreich aber lediglich eine Pensionserhöhung ab 2023 von 5,8 Prozent zu. Das ist eine kalte Enteignung. Unter einer Pensionsanpassung von 10 Prozent kommt es zu massiven Einkommensverlusten für unsere Pensionisten. Schwarz-Grün arbeitet wieder einmal mit sozialpolitischen Falschspielertricks. Eine echte Pensionsanpassung soll wieder einmal vermieden werden. Dazu kommt ein weiterer sozialpolitischer Kahlschlag etwa mit der Nichtanerkennung eines eigenen Pensionistenpreisindex‘, mit der Abschaffung der Hacklerpension, der Staffelung der Einmalzahlungen für Pensionisten im August 2022 oder der „degressiven Pensionsanpassung“.
Pensionistinnen und Pensionisten mit einem Pensionsstichtag im Jahr 2021 erhalten ab 1. Jänner 2022 ihre erstmalige Pensionserhöhung in Form eines gesetzlich gestaffelten Prozentsatzes des Erhöhungsbetrages (Anpassungsverzögerung). Dieser Erhöhungsbetrag ergibt sich aus der Anwendung des Anpassungsfaktors und dem Monat des Pensionsstichtages. Wenn der Stichtag im November oder Dezember, gibt es gar keine Erhöhung!
Was es jetzt braucht, ist ein umfassenden Maßnahmenpaket zur Werterhaltung und Anpassung der Pensionen und damit zu einer Erfüllung des eingegangenen Generationenvertrags mit unseren Pensionistinnen und Pensionisten.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Punkte umfasst:
· Echte Inflationsanpassung um die tatsächliche Teuerung im Ausmaß von zumindest 10 Prozent nach einem Pensionisten-Warenkorb ab dem 1.1.2023.
· Voller Inflationsschutz für das Pensionskonto
· Vierteljährliche Anpassung bei weiterer Inflationsentwicklung über 10 Prozent
· Abschaffung der gestaffelten „degressiven“ Pensionsanpassung
· Wiedereinführung der Hacklerregelung ohne Abschläge bei 45 Beitragsjahren bzw. Beitragsersatzjahren (Wehrdienst, Zivildienst usw.)
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.