2798/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 21.09.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Dr. Martin Graf
und weiterer Abgeordneter
betreffend Indexierung der Leistungsvereinbarungen
Die aktuellen Leistungsvereinbarungen für die Periode 2022-2024 wurden mit den Universitäten im Jahr 2021 ausverhandelt. Ausgegangen wurde da offensichtlich, so wie bei den vorangegangen fünf LV, von einer moderaten Inflationsrate.
Inzwischen liegt die Inflation laut Statistik Austria bei über neun Prozent. OeNB-Gouverneur Holzmann sieht in einem ZIB2-Interview am 14.9.2022 eine systematische Unterschätzung der Inflationsgefahr und geht davon aus, dass die Teuerung noch ansteigen wird.
Laut Uniko-Präsidentin Sabine Seidler droht das Dreijahres-Budget der Universitäten von der galoppierenden Inflation aufgefressen zu werden. Erhebliche Kostensteigerungen bei Strompreisen, Mieten und Personalkosten würden ein riesiges Loch von rund 475 Millionen Euro in das Budget der Universitäten reißen.
Da nicht vorauszusehen ist wie sich die Inflation weiter entwickeln wird, ist es ein Gebot der Stunde, die in den Leistungsvereinbarungen zugesagten Gelder jährlich zu indexieren.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit die laufenden und künftigen Leistungsvereinbarungen derart gestaltet werden müssen, so dass die darin enthaltenen Budgetzusagen jährlich indexiert werden.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss ersucht.