2799/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan

 

Mit 1. Jänner 2021 wurde das Fachhochschulgesetz mit dem §2a ergänzt, in dem der Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan gesetzlich verankert wurde:

 

 (1) Der Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan (FH-EF-Plan) ist das strategische Planungsinstrument des Bundes für die Entwicklung des Fachhochschulsektors und die Finanzierung von Fachhochschul-Studiengängen. Er hat insbesondere zu umfassen:

1.

die von den Fachhochschulen entsprechend den Zielen und leitenden Grundsätzen gemäß § 3 zu erbringenden Leistungen;

2.

die Grundsätze für neue Fachhochschul-Studiengänge und Änderung bestehender Fachhochschul-Studiengänge zur Weiterentwicklung des hochschulischen Portfolios und der Hochschulstruktur;

3.

die vorgesehenen finanziellen Mittel des Bundes.

(2) Der Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan hat einen Planungszeitraum von zumindest drei Jahren zu umfassen.

(3) Mit jenen Erhaltern von Fachhochschul-Studiengängen, die Bundesmittel gemäß Abs. 1 Z 3 erhalten, sind Finanzierungsvereinbarungen abzuschließen.

 

Verabsäumt wurde jedoch – analog zu den LV der Universitäten – einen Zeitplan festzulegen. Somit gibt es keinen verbindlichen Termin, bis wann dieser Plan vorzuliegen hat. Der aktuell gültige FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan endet mit dem Studienjahr 2022/23. Somit gibt es für die Studienjahre 2023/24 fortfolgend noch kein strategisches Planungsdokument des Bundes für die weitere Entwicklung des Fachhochschulsektors in Österreich.

 

Die FPÖ drängt seit mehreren Monaten darauf, einen entsprechenden Plan endlich vorzulegen. Zuletzt wurde ein diesbezüglicher Antrag, der eine Vorlage des Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan (FH-EF-Plan) für die Studienjahre 2023/24 fortfolgend bis zum 30. Juni 2022 verlangt hat, mit der Mehrheit der Regierungsparteien vertagt.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, einen Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan (FH-EF-Plan) für die Studienjahre 2023/24 fortfolgend bis zum 30. Oktober 2022 vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss ersucht.