2800/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Wolfgang Zanger, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Interne Revision im Arbeits- und Wirtschaftsministerium

Bundesminister Univ.Prof. Dr. Martin Kocher hat folgende Anfragebeantwortung 9689/AB zur Anfrage 9909/J abgegeben:

 

Zu den Fragen 1 bis 4 und 7:

Im Gegensatz zu vorangegangenen Neugründungen von Ressorts wurde das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (nunmehr Bundesministerium für Arbeit) durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, BGBl. I Nr. 8/2020 ohne die Überleitung eines bestehenden Präsidiums am 29. Jänner 2020 neu gegründet. Der klassische präsidiale Bereich des Ministeriums (Personal, Budget, Recht, Kommunikation, IT, Amtswirtschaft und Interne Revision) war daher inhaltlich und organisatorisch gänzlich neu aufzubauen. Lediglich ein Referat mit acht Bediensteten, zuständig für das Personal der Arbeitsinspektorate sowie die mit sechs Bediensteten ausgestattete ESF-Prüfbehörde wurden dem Bundesministerium für Arbeit zum Zeitpunkt der Ressortgründung als präsidialer Bereich übertragen.

 

Um eine Sektion bzw. ein Präsidium organisatorisch einzurichten und personell ausstatten zu können, bedarf es der Konzeption einer entsprechenden Personal- und Geschäftseinteilung, der Erstellung von entsprechenden Arbeitsplatzbeschreibungen für jeden einzelnen Arbeitsplatz und der Durchführung der entsprechenden Arbeitsplatzbewertungsverfahren durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS). Darüber hinaus ist die planstellenmäßige und budgetäre Bedeckung der Arbeitsplätze im Personalplan bzw. Bundesfinanzgesetz (BFG) sicherzustellen. Der Aufbau eines kompletten Präsidiums erfordert daher eine entsprechende Vorlaufzeit und umfassende Vorarbeiten.

 

Eine erste provisorische Geschäftseinteilung wurde am 4. Mai 2020 kundgemacht.

 

Das BFG 2020 inkl. Personalplan 2020 wurden am 29. Mai 2020 im Nationalrat beschlossen. Nach der Festlegung der provisorischen Personal- und Geschäftseinteilung und der Beschreibung aller Arbeitsplätze des Präsidiums wurden die entsprechenden Bewertungsverfahren durch das BMKÖS durchgeführt. Der Antrag auf Bewertung der Arbeitsplätze gem. § 137 BDG 1979 für den Bereich der von gegenständlichen Anfrage betroffenen Internen Revision wurde am 4. Dezember 2020 bei der Abteilung III/A/2 – Kompetenzcenter A des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingebracht (GZ: 2020-0.744.838). Die Bewertungsnote des BMKÖS erging am 11. März 2021 (GZ: 2020-0.802.231).

 

Mit Inkrafttreten des Personalplans 2022 am 1. Jänner 2022 erhielt das Bundesministerium für Arbeit vier Planstellen zur Bedeckung der vom BMKÖS bewerteten Arbeitsplätze der Internen Revision.

 

Die zuvor dargestellten entsprechenden Vorarbeiten und Abstimmungen mit dem BMKÖS wurden von der damals provisorisch betrauten Leitung des Präsidiums sowie der provisorisch betrauten Leitung der Abteilung für Personalangelegenheiten durchgeführt.

Die Durchführung von Prüfungen ist nach Erstellung der Revisionsordnung und Festlegung eines Revisionsplans ab Juli 2022 geplant. Mit Abschluss der ersten Prüfungen ist im Jahr 2023 zu rechnen.

 

Zu den Fragen 5 bis 6 und 8 bis 10

Im Rahmen ihrer Überwachungsfunktion führt die Interne Revision grundsätzlich vorrangig vergangenheitsorientierte Prüfungen durch. Der Prüfzeitraum liegt somit in der Vergangenheit. Die Interne Revision ist daher grundsätzlich befugt Verwaltungsfälle ab der Gründung des Ressorts im Jänner 2020 zu prüfen. Der konkrete Prüfzeitraum wird für das jeweilige Prüfthema vorab im Revisionsplan festgelegt werden.

 

Die Durchführung von Prüfungen ist nach Erstellung der Revisionsordnung und Festlegung eines Revisionsplans ab Juli 2022 geplant. Mit Abschluss der ersten Prüfungen ist im Jahr 2023 zu rechnen.

 

Tatsache ist, dass das Ministerium Kocher seit nunmehr knapp zweieinhalb Jahren ohne Interne Revision tätig ist. Gleichzeitig hat dieses Bundesministerium mit dem Arbeitsmarktservice (AMS), der Verwaltung der gesamten Arbeitslosengelder inklusive Arbeitsmarktförderung, den Kurzarbeitshilfen, dem Insolvenzentgeltfonds und den Arbeitsinspektionen ein Euro-Milliarden-Budget zu verwalten.

Gleichzeitig kam es rund um die Causa „Hygiene Austria“, mutmaßlicher Kontakte zu Wirtschaftslobbyisten, dem Transfer von vertraulichen Akten aus dem Bestand der ehemaligen Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher (Neue ÖVP) an das Staatsarchiv, vorsätzlich nicht beantworteter Anfragen der Opposition am laufenden Band, den dubiosen Vorgängen rund um den Tausch von Diensthandys im Ministerbüro und der Person von Generalsekretärin und Kabinettschefin Mag. Eva Landrichtinger zu einer Reihe von Vorgängen, die einer unabhängigen und lückenlosen Aufklärung bedürfen. Eine funktionierende und unmittelbar tätige Innenrevision, die aufklärungsbedürftige Vorgänge prüft, ist daher ein Gebot der Stunde. Dies umso mehr, damit das dubiose Amtsverständnis aus dem bisherigen Arbeitsministerium nicht auf das neue „Superministerium“ für Arbeit und Wirtschaft übertragen wird.


 

Bundesminister Univ.Prof. Dr. Martin Kocher hat folgende Anfragebeantwortung 10568/AB zu 10824/J abgegeben:

 

Zu den Fragen 1 bis 13

·         Wie sah die erste provisorische Geschäftseinteilung des BMAFJ vom 4. Mai 2020 für des Präsidium inhaltlich und personell aus?

·         War damals bereits eine Interne Revision vorgesehen?

·         Wann wurde nach der Beschlussfassung des Personalplans 2020 am 29. Mai 2020 im Nationalrat die provisorische Personal- und Geschäftseinteilung und die Beschreibung aller Arbeitsplätze des Präsidiums im BMAFJ durchgeführt und zu welchem Zeitpunkt an das BMKÖS weitergeleitet?

·         Wann wurden die Anträge für die entsprechenden Bewertungsverfahren durch das BMA an das BMKÖS für die einzelnen Abteilungen des Präsidiums mit Ausnahme der Internen Revision eingebracht?

·         Warum wurde der Antrag auf Bewertung der Arbeitsplätze gem. § 137 BDG 1979 für den Bereich der von gegenständlicher Anfrage betroffenen Internen Revision erst am 4. Dezember 2020 bei der Abteilung III/A/2 – Kompetenzcenter A des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingebracht (GZ: 2020-0.744.838)?

·         Warum erhielt das BMA erst mit Inkrafttreten des Personalplans 2022 vom 1. Jänner 2022 vier Planstellen zur Bedeckung der vom BMKÖS bewerteten Arbeitsplätze der Internen Revision?

·         Wann erhielt das BMAFJ bzw. BMA Planstellen für durch das BMKÖS bewerteten Arbeitsplätze für das Kabinett der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Christine Aschbacher bzw. für das Kabinett des Bundesministers für Arbeit Univ. Prof. Dr. Martin Kocher?

·         Wann erhielt das BMAFJ bzw. BMA Planstellen für durch das BMKÖS bewerteten Arbeitsplätze für die Generalsekretärin und das weitere Personal des Generalsekretariats?

·         Wann erhielt das BMAFJ bzw. BMA Planstellen für durch das BMKÖS bewerteten Arbeitsplätze für alle anderen Abteilungen des Präsidiums des BMAFJ bzw. BMA seit 2020?

 

Die provisorische Geschäfts- und Personaleinteilung des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend wurde am 4. Mai 2020 im BMAFJ kundgemacht. Bereits in dieser provisorischen Geschäftseinteilung war eine Interne Revision vorgesehen.

Mit der Beschreibung der Arbeitsplätze des Präsidiums (Arbeitsplätze von acht Abteilungen sowie der Internen Revision) des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend wurde im Mai 2020 begonnen. Begleitend dazu erfolgten die entsprechenden Bewertungsverhandlungen mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Der finale und akkordierte Antrag auf Bewertung der Arbeitsplätze des Präsidiums erging am 25. September 2020 an das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (GZ: 2020-0.522.401), der Antrag betreffend die Arbeitsplätze der Internen Revision erging am 4. Dezember 2020 (GZ: 2020-0.744.838).

Dem Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend wurden bei der Gründung des Ressorts im Jahr 2020 für die umgehend erforderliche Einrichtung des Ministerbüros im Wege des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eine kleine Anzahl von Planstellen von anderen Ressorts zur Verfügung gestellt.

Für den erforderlichen gänzlichen Neuaufbau des Präsidiums sowie die Einrichtung des Generalsekretariats erhielt das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend in der Folge 35 Planstellen aus der Überschreitungsermächtigung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Im Jahr 2020 galt es vordringlich die Arbeitsfähigkeit des neuen Ministeriums herzustellen. Für das operative Funktionieren eines Bundesministeriums ist die Einrichtung der zentralen Services Personal, Budget, Recht und Koordination, EU, Kommunikation, IT und Amtswirtschaft unerlässlich. Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend stand im Jahr 2020 vor der Herausforderung, mit lediglich 35 aus der Überschreitungsermächtigung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zur Verfügung gestellten Planstellen rasch eine Verwaltungseinheit aufzubauen, die in der Lage war, über 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Personal, Budget, IT, Amtswirtschaft zu verwalten und zu servicieren sowie die übrigen präsidialen Aufgaben (Recht, Vergabe, EU-Koordination und Kommunikation) umfassend zu erfüllen. Die oben angeführten Planstellen, die insbesondere vor dem Hintergrund des erforderlichen gänzlichen Neuaufbaus eine klare Unterausstattung des Ressorts darstellten, wurden daher vordringlich dazu verwendet, die für die unmittelbare Verwaltung notwendigen Organisationseinheiten auszustatten.

Die Erstellung der Arbeitsplatzbewertungen und die Bewertungsverhandlungen mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wurde in mehreren Paketen abgearbeitet. Die Arbeitsplätze der Internen Revision stellten ein eigenes Aufgabenfeld dar. Die zentrale Aufgabe der Internen Revision ist die nachprüfende Kontrolle. Nachdem das Ressort erst 2020 gegründet und im Laufe des Jahres 2020 aufgebaut wurde, wurde dieses Aufgabenfeld aus Zeit- und Ressourcengründen nicht gleich zu Beginn abgefertigt. Der Bewertungsantrag betreffend die Interne Revision wurde im Dezember 2020 im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingereicht und im März 2021 vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport genehmigt. Zu diesem Zeitpunkt war das Ministerium (nunmehr Bundesministerium für Arbeit) hinsichtlich Planstellen noch immer deutlich unterausgestattet, sodass die Arbeitsplätze der Internen Revision planstellentechnisch nicht entsprechend bedeckt werden konnten. Zu den oben angeführten 35 Planstellen im Jahr 2020 wurden dem BMAFJ im Jahr 2021 weitere 15 Planstellen genehmigt.

Wie bereits in der Voranfrage angeführt, wurde im Rahmen der Verhandlungen für den Personalplan 2022 daher auch vom Bundesministerium für Arbeit explizit die Zurverfügungstellung von Planstellen für die Interne Revision gefordert. Diesem Ansinnen wurde mit dem Personalplan 2022 entsprochen. Zwischenzeitlich ist die Interne Revision planstellentechnisch bedeckt, die Arbeitsplätze sind besetzt und die Interne Revision hat ihre Arbeit aufgenommen.

 

Zu den Fragen 10 bis 13

·         Wann wird die Revisionsordnung des BMA feststehen?

·         Wer hat die Revisionsordnung des BMA festgelegt?

·         Wann wird der Revisionsplan des BMA feststehen?

·         Wer har den Revisionsplan des BMA festgelegt?

 

Die Revisionsordnung des Bundesministeriums für Arbeit wurde bereits erlassen. Im Jahr 2022 werden einzelne Prüfungen in Auftrag gegeben. Der jährliche Revisionsplan wird rechtzeitig für das nächste Jahr genehmigt werden.

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der amtierende Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass im derzeitigen Bundesministerium für Arbeit bzw. im zukünftigen Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eine voll funktionsfähige Interne Revision ihre Arbeit aktiv aufnimmt und alle aufklärungsbedürftigen Sachverhalte seit 1.1. 2020 einer Überprüfung unterzieht.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.