2801/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 21.09.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend keine Altersdiskriminierung durch Banken
Seit Jahren vermehren sich die Beschwerden seitens österreichischer Pensionisten, dass ihre Kreditkarten von den Bankinstituten nicht mehr verlängert werden. Die Banken würden sich häufig weigern, an Personen ab einem Alter von 70 Jahren Kreditkarten auszugeben. Diese Entscheidung hätte aber weder mit der Pensionshöhe noch mit der Bonität zu tun – der Grund sei einfach die stärker erhöhte Sterberate ab diesem Alter.
Beschwerden gibt es aber auch in Bezug auf die Reduzierung bzw. gänzliche Streichung des Überziehungsrahmens bei Konten sowie über die Nichtgewährung von Krediten für ältere Personen.
In der Beantwortung der schriftlichen Anfrage 3206/J des Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Altersdiskriminierung der Bankinstitute bei Kreditkartenverlängerung (3144/AB) hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober u.a. geantwortet, dass „bei den österreichischen Konsumentenschutzeinrichtungen tatsächlich immer wieder Beschwerden von älteren Konsument*innen eingehen, die sich beim Zugang zu Kreditkarten, Überziehungskrediten und Konsumkrediten diskriminiert fühlen.“
Dem BMSGPK würden dazu aber keine Daten vorliegen, „weil Beschwerden wegen Altersdiskriminierung bei den österreichischen Konsumentenschutzeinrichtungen statistisch nicht gesondert erfasst werden.“
Und weiter: „Eine Lösung des Problems kann nur durch eine Änderung des Gesetzes gelöst werden, die jedoch von der Wirtschaft derzeit abgelehnt wird. Ältere Menschen müssen notfalls ein auch durchsetzbares Recht darauf haben, vollständig am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Allfällige in Gesprächen erwirkte unverbindliche Zusagen der Bankenseite wären keinesfalls ausreichend. Ältere Menschen statt einem ihnen zustehenden Grundrecht, Kulanz in Aussicht zu stellen, wäre der Sache nicht angemessen.“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Frauen und Integration, der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, umgehend Gespräche mit dem österreichischen Bankensektor aufzunehmen, welche zum Ziel haben, dass insbesondere bei Kreditkartenverlängerungen, der Höhe des Überziehungsrahmens und der Vergabe bei Krediten der Altersdiskriminierung entgegengewirkt wird und entsprechende Lösungen angeboten werden, mit denen man älteren Menschen gerechter wird.
Zudem sollen die Banken verpflichtet werden, ältere Menschen aktiv zu informieren, wenn es rein aufgrund ihres Alters zu Änderungen bei den Bank- und Kontokonditionen kommt.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuweisen zuzuweisen.