2802/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 21.09.2022
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Bösch, Ing. Mag. Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Erhöhung der monatlichen Bezüge für Grundwehrdiener auf Höhe der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe-Neu
Diesen Antrag hat die FPÖ bereits zum Bundesvoranschlag des Budgets 2022 eingebracht und er wurde von den Regierungsparteien ÖVP und Grüne Im November 2021 abgelehnt.
Nun berichtete „Der Standard“ am 20. August 2022 unter dem Titel „Regierung plant bis zu 978 Euro Vergütung für Präsenzdiener“, dass Grundwehrdiener und Zivildienstleistende doch mehr Geld bekommen sollen:
https://www.derstandard.at/story/2000138546441/regierung-plant-bis-zu-978-euro-verguetung-fuer-praesenzdiener
Asylberechtigte haben ab dem Zeitpunkt, ab dem ihnen der Schutzstatus als Flüchtling zuerkannt wird, Anspruch auf die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe-Neu. Die Höhe der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe beträgt 2021 rund 949 Euro für Alleinlebende. Asylberechtigte bekommen dies in Österreich, ohne für den Staat Österreich und seine Bürger etwas zu leisten.
Die monatlichen Bezüge eines Grundwehrdienst leistenden Soldaten belaufen sich zurzeit auf ca. 350,- Euro. Der Grundwehrdienst muss in Zukunft mit einem Betrag der zumindest der Mindest-sicherung bzw. Sozialhilfe-Neu entspricht abgegolten werden. Dieser Betrag darf aber nicht durch Abzüge wie zum Beispiel „Übernachtung in Kasernen“ geschmälert werden. Unsere jungen Männer haben eine enorm verantwortungsvolle Aufgabe in dieser krisenhaften Zeit. Die Anhebung der Besoldung auf das Niveau der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe würde eine gewisse Wertschätzung gegenüber den Grundwehrdienern für den Dienst an unserer Republik ausdrücken.
Auf Grund des zaghaften Umdenkens der Regierungsparteien stellen die unterfertigten Abgeordneten noch einmal folgenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die monatlichen Bezüge für Grundwehr-dienst leistende Soldaten auf die Höhe der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe-Neu anzuheben.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss ersucht.