2804/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
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Entschließungsantrag

der Abg. Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch, Erwin Angerer, Dr. Susanne Fürst und weiterer Abgeordneter

betreffend Ja zum Schutz des Bargeldes und der uneingeschränkten Bargeldzahlung-Nein zum Masterplan der Bargeldabschaffung in Österreich und der EU

 

Der Masterplan der Bargeldabschaffung schreitet in der Europäischen Union offensichtlich weiter voran. Nach der Beseitigung der 500 Euro-Geldscheine geht es jetzt den 1 und 2-Cent-Münzen durch die Eurokraten in Brüssel an den Kragen. Aus der EU-Kommission heraus hört man, die Cent-Münzen seien unbeliebt. In Wahrheit soll im Zuge dieser Cent-Abschaffung dann auch gleich eine Aufrundung bei Preisen und Dienstleistungen erfolgen.

 

Am Ende des Tages freut sich wieder der EU-Budgetkommissar in Brüssel, dessen Einnahmen ja auf der Grundlage von Steuereinnahmen der Mitgliedsländer beruhen. Steigen die Preise durch Aufrundung wegen Wegfall von 1 und 2-Centmünzen, dann erhöhen sich etwa auch Mehrwertsteuereinnahmen auf Waren und Dienstleistungen.

Alle Preise sollen auf 5-Cent aufgerundet werden

 

Geht es nach Brüssel, dann sollen alle Preise auf 5-Cent aufgerundet werden. Das bringt in der Masse für den einfachen Mann und die einfache Frau im Volk dann einen ordentlichen Preisschub nach oben. Bereits seit 2001 gab es immer wieder Vorstöße aus der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank für die Cent-Abschaffung.

Kritiker der EU und ihrer Bargeldpolitik sind sich einig: Am Ende des Tages will man alle Cent-Geldstücke abschaffen, wie aus gewissen Finanzwirtschaftskreisen zu hören ist. Einerseits möchte man Konsumenten und Wirtschaft in den bargeldlosen Zahlungsverkehr abdrängen, andererseits soll kein Produkt und keine Dienstleistung

mehr billiger als 1 Euro sein.

 

Aber nicht nur die schrittweise Abschaffung des Bargeldes sondern auch die Abschaffung der Bargeldzahlung an sich ist in Österreich und der EU ein reales Bedrohungszenario. Die Einschränkung bzw. Abschaffung der Grund- und Freiheitsrechte während des Corona-Regimes und der parallel dazu aufgerüstete Überwachungsstaat bedingten auch die Abkehr von Bargeldzahlungen und den Einsatz von Corona-Apps und weitestgehender Digitalisierung des Alltagslebens.

 

Aktuell hat jetzt auch eine Bürgerinitiative beherzter Idealisten ein entsprechendes Volksbegehren gestartet, um eine „uneingeschränkten Bargeldzahlung“ in Österreich bundesverfassungsrechtlich abzusichern.

Dieses Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

 

 

 Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

"Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung, gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.“

Volksbegehren 'FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG' (bmi.gv.at)

Ergänzend dazu wäre auch ein Kontrahierungszwang für den Waren- und Dienstleistungsverkehr im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel in der österreichischen Rechtsordnung vorzusehen.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden


Entschließungsantrag

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich auf österreichischer und europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass

-die Cent- und Euro-Bargeldmünzen in ihrem aktuellen Bestand erhalten bleiben und

-keine Aufrundung von Preisen für Waren und Dienstleistungen im Zuge der Abschaffung von Cent- und Euro-Bargeldmünzen erfolgt

- die verfassungsrechtliche Verankerung einer Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs in Österreich und Europa

-den verfassungsrechtlichen Schutz des Bargeldes als Zahlungsmittel und Vermögensform in Österreich und Europa ohne Obergrenzen

-einen verfassungsrechtlich festgelegten Kontrahierungszwang für den Waren- und Dienstleistungsverkehr im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel in der österreichischen Rechtsordnung

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuzuweisen.