2807/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die Verlängerung befristeter Mietverträge zur sozialen Absicherung der Bewohner

 

Die Teuerungswelle stellt viele Menschen in Österreich vor erhebliche existentielle Probleme, die sich noch weiter verschärfen werden. In diesem Zusammenhang können in naher Zukunft auslaufende, befristete Mietverträge Bewohner vor überwältigende finanzielle Herausforderungen stellen. Etwa was sich erhöhende Mietniveaus oder die anfallenden Umzugskosten betrifft. Wie dem Standardwerk „Österreichisches Wohnhandbuch 2022“ entnommen werden kann, unterliegen aktuell 47 Prozent der privaten Mietverhältnisse einer Befristung (siehe Amann/Struber: Österreichisches Wohnhandbuch 2022, 2022, Tabelle 19). Um weitere soziale Verwerfungen mindestens zu dämpfen, ist eine Ausnahmeregelung erforderlich: In den nächsten zwölf Monaten auslaufende befristete Mietverträge sollen mit einer Verlängerungsoption für weitere zwölf Monate ausgestattet werden, die mieterseitig gezogen werden kann – und dies zu den bisherigen Konditionen hinsichtlich insbesondere der Höhe des Mietzinses. Ausgenommen hiervon sollen lediglich Anlagen sein, in denen nachweislich konkrete Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen geplant sind, die durch eine Verlängerung verunmöglicht würden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Justiz werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass innerhalb von zwölf Monaten auslaufende, befristete Mietverträge grundsätzlich mit einer mieterseitig zu ziehenden, gesetzlichen Verlängerungsoption ausgestattet werden, wobei insbesondere der Mietzins sich nicht erhöhen darf. Wobei sich diese Regelung auf Wohnnutzung beschränken soll.“

 

In formeller Hinsicht wird Zuweisung an den Bautenausschuss gefordert.