2813/A XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
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Initiativantrag

 

der Abgeordneten Dr. Harald Troch,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) geändert wird.

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) geändert wird.

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) wird wie folgt geändert:

 

In § 3 Abs. 3 wird die Zahl „fünf“ durch die Zahl „zehn“ ersetzt.

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

Begründung

 

Der Zukunftsfonds wurde mit 1. Jänner 2018 erstmal dotiert, wobei damals für diese Dotierung ein Zeitrahmen von fünf Jahren vorgesehen war. Die Dotierung durch den Bund erfolgt in der Höhe von zwei Millionen Euro jährlich. Der Zukunftsfonds hat seine Aufgaben hervorragend erfüllt und einen großen Beitrag für die Aufarbeitung des Nationalsozialismus geleistet. Es ist daher für die österreichische Gesellschaft von Vorteil, wenn der Zukunftsfonds noch über den 31. Dezember 2022 aktiv bleibt. Um zukünftige Entwicklungen berücksichtigen zu können, soll diese Verlängerung mit dieser Novelle auf fünf Jahre befristet sein. Es obliegt dann dem Gesetzgeber in fünf Jahren zu entscheiden, ob der Zukunftsfonds fortgeführt werden soll oder nicht.

 

Zur Erinnerung: Gemäß Kuratoriumsbeschluss unter Vorsitz von Bundeskanzler Dr. Wolfgang SCHÜSSEL vom 20. 12. 2004 des damals bestehenden Österreichischen Versöhnungsfonds wurde die Schaffung des Zukunftsfonds der Republik Österreich angeregt. Das diesbezügliche Bundesgesetz ist am 20. Dezember 2005 in Kraft getreten (BGBl I 146/2005) und wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2018 (BGBl 141/2017) mit einstimmigem Beschluss von National- und Bundesrat novelliert.

Der Zukunftsfonds ist als zentrale Einrichtung innerhalb der österreichischen Wissenschaftslandschaft zu betrachten. Seine zentrale Ausrichtung ist auf Projekte, die sich der Aufarbeitung des Nationalsozialismus, der gesellschaftlichen Toleranz und gegen Diskriminierung widmen, ausgerichtet. Die Vielzahl der betreuten Projekte sprechen für sich, wie auch die Publikationen, die erst mit der Unterstützung des Zukunftsfonds gedruckt werden konnten.

Aufgrund des Umstandes, dass Ende 2022 die garantierte Finanzierung des Fonds ausläuft, ist eine rasche, unbürokratische und wirksame Regelung notwendig. Eine Verlängerung der Finanzierungssicherheit ist unablässig.