Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) wird wie folgt geändert:

In § 3 Abs. 3 wird die Zahl „fünf“ durch die Zahl „zehn“ ersetzt.