2814/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

betreffend Gemeinwohl, Umwelt- und Klimaschutz als oberste Ziele der Bundesforste

Weltweit müssen aktuell unersetzliche Ökosysteme und Lebensräume unzähliger Tier- und Pflanzenarten den Profitinteressen von Konzernen und den wirtschaftlichen Bestrebungen von Staaten Platz machen. Neben der sich immer weiter ausdehnenden Agrarindustrie und dem unendlich scheinenden Ressourcenhunger der Industrie bleibt kein Platz für die Natur. Das schnelle Geld steht hier stets über den langfristigen Interessen von Natur, Umwelt und schlussendlich uns Menschen. Dabei lässt sich der Wert von Wäldern, Graslandschaften oder auch Korallenriffen nicht in Geld aufwiegen, denn Natur und Umwelt sind unersetzlich. Die immer stärker spürbaren Folgen der Klimakrise, die rapide abnehmende Artenvielfalt und die zunehmende Fragilität ganzer Ökosysteme führen uns vor Augen, dass das alles dominierende Profitstreben der letzten Jahrzehnte ein rasches Ende finden muss. Wir können und dürfen die Natur nicht länger den wirtschaftlichen Interessen unterordnen!

Neben Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als Erholungsraum für uns Menschen erfüllt der Wald auch noch eine ganz konkrete Klimaschutz-Funktion: Er ist eine CO2-Senke! Ein entsprechender Punkt findet sich auch im aktuell gültigen Regierungsprogramm, wonach die aktive, nachhaltige Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung der CO2-Speicherfähigkeit gestärkt werden soll.[1] 100 neue Bäume können dabei pro Jahr eine Tonne CO2 binden. Aber auch bestehende Wälder können noch mehr CO2 binden. Dabei gilt: Je gesünder der Wald, desto mehr CO2 kann er speichern.[2] Gesunde, vielfältige Wälder müssen daher unser Fokus sein!

Dieser Wandel benötigt ein radikales Umdenken auf allen Ebenen. Österreich muss hier mit gutem Beispiel vorangehen und auf den Ebenen, wo eine rasche Veränderung möglich ist, diese auch umgehend verwirklichen. Ein Beispiel dafür sind die Österreichischen Bundesforste. Diese betreuen rund 850.000 Hektar und damit ganze 10% der gesamten Staatsfläche. Mit 510.000 Hektar ist der Großteil davon Wald, wovon wiederum 339.000 Hektar Wirtschaftswald und nur 154.000 Hektar Schutzwald sind. Auch 74 Seen mit mehr als einem Hektar Fläche und über 2.000 Kilometer an fließenden Gewässern gehören zu den Bundesforsten.[3] Seit 1997 sind die Bundesforste als Aktiengesellschaft organisiert, deren Alleinaktionär die Republik Österreich ist. Im zugrundeliegenden Bundesforstegesetz 1996 findet sich unter „Aufgaben“

§4. (2) Die Gesellschaft hat bei der Produktion und Verwertung des Rohstoffes Holz, der forstlichen Nebenprodukte und allenfalls deren Weiterverarbeitung den bestmöglichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen,[4]

Ziele, die bei der Erfüllung der Aufgaben zu beachten sind, umfassen vielfältige Punkte, die von der nachhaltigen Bewirtschaftung, dem Erhalt und der Verbesserung der Produktionskraft über Ehrholungszwecke bis hin zur Wahrung besonders wertvoller oder sensibler Gebiete und Naturdenkmäler. Trotz alledem bleibt festzuhalten, dass über der Beachtung der diversen Ziele stets die zentrale Aufgabe des wirtschaftlichen Erfolgs steht. In ihrer Selbstbeschreibung formulieren die Bundesforste die Lage so:

„Nachhaltigkeit bedeutet aber auch, dass wir wirtschaftlichen Erfolg mit Schutz von Natur und Umwelt sowie gesellschaftlichem Wohlergehen verbinden.[5]

Der Profit steht dabei als gleichberechtigte Säule neben Umwelt und Gesellschaft.[6] Genau dieses Verhältnis muss sich ändern, wenn wir künftig die Natur nicht länger bloß durch die Brille wirtschaftlicher Interessen sehen wollen.

Die Bundesforste müssen daher künftig den Schutz von Natur, Klima, Ökosystemen und Artenvielfalt im Interesse der Allgemeinheit sowie künftiger Generationen an erste Stelle stellen. Entsprechend dem Slogan der globalen Klimabewegung „There is no economy on a dead planet“ muss sich der wirtschaftliche Erfolg unterordnen. Das hat selbstverständlich auch Auswirkungen auf den Staat: Während aktuell 50% der Jahresüberschüsse der Österreichischen Bundesforste AG an die Republik Österreich fließen, verliert ein positiver Jahresabschluss künftig an Bedeutung. Schlussendlich stellt dieses Umdenken die Fortführung der Bundesforste als gewinnorientierte Aktiengesellschaft in Frage.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist das Halten von Flächen im öffentlichen Besitz sowie das Sicherstellen ihrer Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit. Das Bundesforstegesetz legt dabei die Substanzerhaltung als Pflicht fest. Angesichts der aktuellen Entwicklung, bei der private GrundstücksbesitzerInnen immer öfter Seeufer und Waldflächen für die Allgemeinheit sperren, reicht die Substanzerhaltung nicht mehr aus. Das Ziel muss eine Ausweitung öffentlicher Flächen und der Zugang für die Allgemeinheit sein. Der Verkauf von Seeufern soll daher gänzlich beendet werden. Statt für Ankäufe die Erlöse aus Verkäufen zu verwenden, sollen zusätzliche finanzielle Mittel in die Hand genommen werden. Weiters ist bei Verpachtungen die Sicherstellung eines freien Zuganges für die Allgemeinheit sicherzustellen. Einschränkungen des freien Zuganges dürfen ausschließlich aus Gesichtspunkten des Naturschutzes erfolgen.

Eine Änderung bei den Bundesforsten kann selbstverständlich nur ein Hebel von vielen sein, den wir betätigen müssen, wenn wir uns von einem Wirtschaftssystem, in dem sich alles um den schnellen Profit dreht, zu einer Wirtschaft im Ausgleich und Zusammenspiel mit Natur und Umwelt bewegen.

Es ist daher ein erster von vielen notwendigen Schritten auf dem Weg in eine Zukunft frei von Ausbeutung von Mensch und Natur.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert,

          gemeinsam mit dem Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus eine Strategie auszuarbeiten, wie die Flächen der Österreichischen Bundesforste bestmöglich als CO2-Senke genutzt werden können,

          und einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen, der das Bundesforstegesetz im Sinne einer Priorisierung des Schutzes von Natur, Klima, Ökosystemen und Artenvielfalt im Interesse der Allgemeinheit sowie künftiger Generationen gegenüber dem wirtschaftlichen Erfolg ändert.“

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss



[1]  Regierungsprogramm 2020-2024, Seite 161

[2]  https://futurezone.at/science/gesunder-wald-als-klimaretter-worauf-es-jetzt-ankommt/401119521

[3]  https://www.bundesforste.at/die-bundesforste/untemehmensprofil/zahlen-fakten.html

[4]  https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007859

[5]  https://www.bundesforste.at/die-bundesforste/nachhaltigkeit/leitbild.html

[6]  http://www.bundesforste-immobilien.at