2815/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
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Misstrauensantrag

§ 26 iVm § 55 GOG-NR

 

 

des Abgeordneten Mag. Amesbauer
und weiterer Abgeordneter

betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres

 

 

Auskunftsverweigerung und Vertuschung. Viele parlamentarischen Anfragen wurden von Bundesminister Karner unter fadenscheinigen Ausreden nicht beantwortet. Dieses ÖVP-Verhalten stellt eine eklatante Missachtung des parlamentarischen Interpellationsrechtes dar.

 

Der Anfragebeantwortung 11385/AB vom 06.09.2022 zu 11573-11582/J (XXVII. GP) zur Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Hannes Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen musste folgendes entnommen werden:

 

„In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von den Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienststellen im Berichtsjahr gemeldeten Daten über die bekannt gewordenen gerichtlich strafbaren Handlungen veröffentlicht. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Anzeigenstatistik, das heißt, die Daten werden anlässlich der Vorlage der Anzeige über eine strafbare Handlung an die Strafverfolgungsbehörde in die Datenbank des Bundesministeriums für Inneres gespeichert, vom Bundeskriminalamt aufbereitet und zu den veröffentlichten Daten verarbeitet. Es handelt sich um Rohdaten, die noch nicht der Qualitätskontrolle und weiteren Prüfmechanismen unterzogen wurden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Experten aus der Wissenschaft im Rahmen des Projektes „Kriminalstatistikneu“ festgestellt haben, dass Aussagen über die Sicherheitslage und die Kriminalitätsbelastung aus quartalsmäßigen, halbjährlichen und monatlichen Zahlenwerten nicht möglich sind, weil daraus gezogene Schlüsse einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten.

Ergo kann aus diesem Zahlenmaterial weder die gegenwärtige kriminalpolizeiliche Lage noch Trends bzw. Aussagen über die Sicherheitslage und die Kriminalitätsbelastung abgeleitet werden.

Aufgrund dessen darf um Verständnis ersucht werden, dass zu den Zahlen aus dem ersten Halbjahr 2022 keine Auskunft erteilt werden kann und erst nach Durchlaufen der entsprechenden Qualitätskontrollen und Prüfungsmechanismen zuverlässige Zahlen bekanntgegeben werden können.“

 

In den letzten 20 Jahren gab es nie ein Problem dabei, regelmäßig die abgefragten Fakten aus der polizeilichen Kriminalitätsstatistik auf diesem Wege einzuholen. Herr Bundesminister Karner maßt sich an, diese parlamentarischen Eckpfeiler einfach abzuwürgen. Hier muss man entweder von schlichter Arbeitsverweigerung ausgehen oder man will hier brisantes Datenmaterial unter der Decke halten.

 

Es ist für Bundesminister Karner an der Zeit die Verantwortung für dieses Verhalten zu übernehmen.

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Inneres wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.