2816/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, MMag. DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend Klimabonus ausschließlich an Österreicherinnen und Österreicher

 

 

Ende August 2022 wurde mit der Auszahlung des Klimabonus und des Anti-Teuerungsbonus von je 250 Euro, insgesamt also 500 Euro für Erwachsene und der Hälfte des Betrages für Kinder unter 18 Jahren, gestartet.

Auch wenn einige Österreicherinnen und Österreicher, die Anspruch auf den Klimabonus haben, diesen bereits bekommen haben, wartet ein Teil der Bevölkerung noch immer auf seine Auszahlung.

All jene Neugeborenen, die heuer nach dem 3. Juli 2022 geboren wurden und werden, erhalten etwa keinen Klimabonus. Eine unverständliche Maßnahme, da gerade Familien unter den steigenden Kosten leiden und dringend finanzielle Unterstützung benötigen.

Sehr wohl anspruchsberechtigt sind hingegen Asylwerber, was sogar seitens der ÖVP Anfang September kritisiert wurde.

Ebenso erhalten auch bereits verstorbene Personen den Klimabonus und den Anti-Teuerungsbonus. Eine Rückzahlung dieser Boni ist nicht vorgehen.

 

 

Da sich der Klimabonus in der beschlossenen Form als nicht praktikabel erwiesen hat, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, wonach der Klimabonus dahingehend überarbeitet wird, dass eine Auszahlung ausschließlich an Österreichische Staatsbürger und Österreichische Staatsbürgerinnen, sofern diese nicht in Haft befindlich sind, stattfindet. Ferner soll eine sachgerechte Lösung für Neugeborene sowie Verstorbene gefunden werden und eine Evaluierung und Überarbeitung der Fristen erfolgen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.