2818/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Walter Rauch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Pfand darf kein Preistreiber sein

 

Durch die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetz[1] im Jahr 2021 wurde die Bundesministern Leonore Gewessler von der türkis-grünen Regierungsmehrheit ermächtigt, auf dem Verordnungsweg eine Pfandsystem einzuführen.[2] Ab 2025 soll nunmehr zur Erreichung von Sammel- und Recyclingziele auf Plastikflaschen und Aludosen ein Pfand in der Höhe von 25 Cent eingehoben werden – das sei „nicht zu hoch“, findet die Bundesministerin und sieht über die stetig steigenden Teuerungsraten geflissentlich hinweg.[3]

Durch das Vorstrecken des Pfands wird den Konsumenten Liquidität entzogen. Diese leisten durch das Sammeln, Sortieren und Retournieren von Pfandflaschen und -dosen einen entscheidenden Beitrag für mehr Nachhaltigkeit. Ein Pfandsystem darf jedoch in einer Situation, in der Lebensmittelpreise sowie Produkte des täglichen Bedarfs massiv steigen, kein zusätzlicher Preistreiber sein. Kostet ein Erfrischungsgetränk in der 0,5l PET-Flasche heute 1,19 Euro, würde die Erhöhung bei einem Pfand von 0,25 Euro einer Preiserhöhung von 21 Prozent bedeuten. Ein Erfrischungsgetränk in der Dose um 0,99 Euro würde bei einem solchen Pfand um 25 Prozent teurer.

In Österreich werden gegenwärtig jährlich 1,6 Milliarden Getränkeflaschen aus Kunststoff in Umlauf gebracht. 70 Prozent davon werden gesammelt und recycelt – das reicht aber nicht aus, die den strengen Vorgaben der EU-Richtlinie zu Single-Use-Plastic zu entsprechen. Diese sieht vor, dass Getränkeflaschen aus Kunststoff bis zum Jahr 2025 zu zumindest 77 und bis zum Jahr 2029 zu zumindest 90 Prozent getrennt gesammelt und auch recycelt werden müssen. Erreicht Österreich dieses Ziel nicht, drohen Strafzahlungen an die EU von 20 bis 45 Millionen Euro jährlich.

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie durchgeführte Studie „Möglichkeiten zur Umsetzung der EU-Vorgaben betreffend Getränkegebinde, Pfandsysteme und Mehrweg“[4] gab bereits den Umsetzungspfad vor und kalkulierte mit einem Pfand von 20 bis 30 Cent. Statt sich zumindest am unteren Ende der vorgeschlagenen Skala zu bewegen, soll die Pfandhöhe beim Einwegpfand unter völliger Ausblendung der voranschreitenden Teuerung 25 Cent betragen, wodurch es abermals zu erheblichen Preissteigerungen kommen wird. Wer pro Tag nur zwei PET-Flaschen Mineralwasser oder Energy-Drinks aus Dosen trinkt, zahlt bei 25 Cent Pfand im Jahr 182,50 Euro mehr. Für eine vierköpfige Familie schlägt der Konsum von Erfrischungsgetränken schnell mit bis zu 730 Euro Mehrkosten zu Buche – Geld, das bis zu einer Rückgabe des Pfandgutes fehlt. Statt die Konsumenten für Ihren Einsatz durch ein zu hohes Pfand zu bestrafen, braucht es ein unbürokratisches System mit Fokus auf Freiwilligkeit.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch welche die Pfandhöhe des Einwegpfands mit 9 Cent – analog zum Mehrwegpfand (zB. Mehrweg-Bierflasche) – gedeckelt wird und die Freiwilligkeit von Kunden und Einzelhändlern in der Umsetzung gewahrt bleibt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01104/index.shtml

[2] Die weitreichende Verordnungsermächtigung umfasst neben der Festlegung der Pfandhöhe auch jene der Produktgruppen, der Art des Materials, der Organisation, der Material- und Finanzflüsse, der koordinierende Stelle und deren Aufgaben, der Kennzeichnung, die Registrierung der Beteiligten und der Produkte, der zu übermittelnden Daten und Intervalle, der Verwendung der nicht ausbezahlten Pfandbeträge (Pfandschlupf) und der Rücknahmepflicht der Letztvertreiber. Die Verordnung ist im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erlassen.

[3] https://orf.at/stories/3284418/

[4] https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/publikationen/kgv.html