2820/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 21.09.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
betreffend finanzielle Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der Borkenkäferkatastrophe
In weiten Teilen Österreichs ist die Trockenheit und daraus resultierende Massenvermehrungen des Borkenkäfers die derzeit wohl die größte Herausforderung für den Wald und seine Bewirtschafter. Auch der Schutzwald in Osttirol ist bereits heute massiv von Borkenkäfern befallen und es droht eine stetige Ausbreitung der Borkenkäferplage: „1700 Befallsherde und 67.000 betroffene Bäume wurden gezählt“[1], wie das Land Tirol mitteilte. In manchen Bundesländern wurden inzwischen sogar ganze Landstriche entwaldet, allein in Niederösterreich haben Schädlinge auf einer Fläche von rund 20.000 ha – das entspricht der Hälfte der Fläche der Stadt Wien – gewütet. Auch in Oberösterreich gibt es Regionen, wo ganze Landstriche entwaldet sind. Der so entstandene Druck massenhaft Holz zu schlägern drückt den Preis längst genauso, wie ökologisch fragwürdige Billigimporte aus dem Osten.
Durch die Holzschlägerung aufgrund der Borkenkäferkatastrophe entstehen Kahlstriche, welche Erosion ermöglichen und den Schutz vor Rutschungen, Steinschlag oder Lawinen verringern. Nicht nur die Zerstörung der Wälder und die dadurch notwendig werdende Aufforstung ist für die heimischen Forstwirte herausfordernd. Unter der Überschrift "Schutzmaßnahmen nach Borkenkäferkalamitäten" ruft die Wildbach- und Lawinenverbauung Osttirol die Gemeinden daher dazu auf, beim Schlägern von Waldflächen auf besondere Gegebenheiten zu achten und spezielle Maßnahmen zu setzen.[2] Konkret empfohlen wurde das Belassen hoher Stöcke mit einer Mindesthöhe von 1 m (bergseitig gemessen) und die Querfällung von Bäumen mit einem Abstand in der Falllinie von 15 bis 20 Metern, je nach Gefälle.
Allerdings gibt es zahlreiche Gefahrenhänge, bei denen diese einfachen Mittel nicht angewendet wurden: „Die WLV könne nicht alle Hänge technisch verbauen, zumal auch sie ein Budget einzuhalten habe. Ohne diese einfachen Maßnahmen müssen kostenintensive technische Verbauungen ausgeführt werden. Die Ausführung dieser technischen Maßnahmen könne seitens der WLV aufgrund der heurigen Budgetkürzungen und der damit unzureichenden finanziellen Bedeckung dieser zusätzlichen Baufelder nicht bewältigt werden.“[3]
Zur Bewältigung dieser wirtschaftlichen und ökologischen Katastrophe bräuchte es ein Sonderbudget. Der Regierung müsste das Problem bekannt sein: Im Rahmen des Waldfonds wurde noch im Vorjahr der Wertverlust von durch Borkenkäfer verursachten Schäden, jedoch nur für die Jahre 2018 und 2019, abgegolten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, finanzielle Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Borkenkäferkatastrophe zu setzen sowie die Bäuerinnen und Bauern für entstandene Wertminderungen zu entschädigen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.