2822/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dietmar Keck,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Tierschutzprämien des Landwirtschaftsministers für tierquälerische Zustände und mangelhaftes Kontrollsystem beenden

 

Es sind entsetzliche Bilder von unermesslichen Tierqualen an einem niederösterreichischen Hof mit Nutztierhaltung von Rindern und Schafen in Traismauer, Niederösterreich, die durch die akribische Arbeit des Verein gegen Tierfabriken (VGT) an die Öffentlichkeit gelangten. Die Tiere wurden unter elenden Zuständen gehalten – die schockierenden Bilder sprechen für sich: https://noe.orf.at/stories/3173416/ .

Bereits 2013 machte der VGT die Behörden darauf aufmerksam, dass es ganz offensichtliche Mängel in der Tierhaltung dieses Betriebes gibt. Weder eine Verurteilung des Halters der Tiere, noch ein Verbot der Haltung von Tieren oder eine konsequente Kontrolle, die Missstände hintangehalten hätte, waren die Folge.

Es konnte bisher kein Verantwortlicher aufklären, warum es möglich ist, dass Missstände auf diesem Hof offensichtlich auch nach dem Jahr 2013 unerkannt blieben.

 

Klar ist mittlerweile, dass das System der Kontrolle dieses Betriebes höchst mangelhaft gewesen sein muss und es besteht die berechtigte Sorge, dass dieser in Summe bereits heuer vierte Nutztierhaltungs-Skandal sich ereignen musste, weil das in Österreich bestehende System der Kontrolle der Haltung von Nutztieren höchst unzureichend ausgestaltet ist. Dieser in den Medien so bezeichnete „Horror-Hof“ muss die Nutztiere zumindest schon wieder seit längerer Zeit unter elenden Zuständen „gehalten“ haben.

 

Und unfassbarer Weise ist mittlerweile klar, dass dieser „amtsbekannte“ Betrieb Agrarfördermittel der Maßnahme „Tierschutz-Stallhaltung“ erhielt – wie dies in der Transparenzdatenbank einsehbar ist. Das bedeutet, dass Geld der Steuerzahler:innen für Tierschutz an einen Betriebsinhaber bezahlt wurde, auf dessen Betrieb qualvoll verendete und im eigenen Kot stehende Tiere gefunden wurden.

 

Die Rechtsgrundlage für diese Tierschutz-Prämie wurde vom BML erlassen – es handelt sich dabei um die Maßnahme „Tierschutz-Stallhaltung“ aus der „Sonder-Richtlinie“ ÖPUL: https://info.bml.gv.at/dam/jcr:b217e198-d4ed-45da-a008-5a6603227dbf/05_SRL_OEPUL_2015.pdf

Unverständlicherweise erklärte der Landwirtschaftsminister im Laufe dieses Jahres bereits wiederholt, nicht für Tierschutz zuständig zu sein. Die logische Konsequenz wäre, dass jene Agrarfördermittel, die der Landwirtschaftsminister als Tierwohl- und Tierschutzprämien vergibt, besser durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vergeben werden sollten, insbesonders auch deshalb, da diese Mittel in der kommenden Periode erhöht werden sollen.

 

Es besteht also die berechtigte Sorge, dass Steuergelder auf einer nicht tauglichen Grundlage vergeben werden und aufgrund von mangelnden, unkoordinierten Kontrollen die eigentlichen Ziele – in diesem Fall mehr Tierschutz – nicht erreichen.

 

Es muss alles getan werden, damit so eine furchtbare Situation für Nutztiere in Österreich nicht mehr passiert. Es gibt in Österreich unzählige Nutztierbetriebe, die tatsächlich Tierwohl voran bringen wollen – auch im Interesse dieser Landwirt:innen besteht eine Verpflichtung des Staates, ordentlich zu kontrollieren, da alles andere auch Schaden jenen bringen würde, die beim Tierwohl wirklich vorangehen.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesonders der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, werden aufgefordert,

 

1.    Rasch die erforderlichen Schritte zu setzen, damit Beanstandungen der Veterinärkontrollen oder des - mit beträchtlichen öffentlichen Fördermitteln finanzierten Tiergesundheitsdienstes - an die für die Auszahlung der Tierschutz-Stallhaltungs-Prämie auszahlenden Stelle (AMA) weitergeleitet werden,

 

2.    eine Kontrolldatenbank einzurichten, auf die alle Behörden zugreifen können, damit es einerseits nicht zu Doppelkontrollen kommt und andererseits Betriebe verstärkt kontrolliert werden können, die in der Vergangenheit bei der Tierhaltung auffällig geworden sind,

 

3.    die rechtliche Grundlage der Vergabe der Agrarfördermittel für die laufende und die kommende Agrarförderperiode ab 2023 so aufzusetzen, dass öffentliche Gelder nicht mehr an Betriebe bezahlt werden, die in irgendeiner Weise Tierhaltungsbestimmungen übertreten und bereits zu Unrecht ausbezahlte Gelder rasch zurückgefordert werden,

 

4.    gemeinsam mit den Bundesländern dafür zu sorgen, dass die Anzahl der Veterinärmediziener:innen deutlich erhöht wird,

 

5.    dem Nationalrat eine rechtliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, die vorsieht, dass der jeweilige Betreiber einer Tierkörperverwertung bei auffälliger Häufung der Anlieferung von verstorbenen Nutztieren sofort eine Alarmkette in Gang setzen muss, sodass die notwendigen Veterinärkontrollen und weiteren behördlichen Schritte rasch erfolgen.

 

Außerdem wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat einen Bericht zu legen, der jedenfalls folgende Informationen über die letzten fünf Jahre enthält:

·         wie hoch die öffentlichen Gelder (Fördergelder) waren, die an landwirtschaftliche Betriebe unter dem Titel „Tierschutz“ und/oder „Tierwohl“ ausbezahlt wurden,

·         wie viele Betriebe die Maßnahme „Tierschutz-Stallhaltung“ beantragt hatten,

·         wie viele Kontrollen es zu dieser Maßnahme „Tierschutz-Stallhaltung“ gab und wie viele Beanstandungen/Unregelmäßigkeiten diese Kontrollen ergaben,

·         wie viele Betriebe aufgrund der negativen Kotrollergebisse keine Fördergelder unter dem Titel „Tierschutz-Stallhaltung“ erhielten,

·         wie vielen Betrieben die Tierwohlprämie aberkannt wurde, weil Informationen von anderen Stellen einen Verstoß gegen den Tierschutz ergaben und

·         welche Kriterien angewendet wurden, um festzustellen, dass es in den jeweiligen Betrieben zu mehr Tierwohl bzw. Tierschutz gekommen ist.“

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft