2825/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr.in Ewa Ernst-Dziedzic, Dr.in Gudrun Kugler

 

Kolleginnen und Kollegen

 

Betreffend die eklatanten Menschenrechtsverletzungen insbesondere gegenüber Frauen im Iran

 

Aktuelle Bilder, Videos und Zahlen aus dem Iran sprechen eine eindeutige Sprache: Der Protest gegen die permanenten massiven Menschenrechtsverletzungen des Iran erfasst große Teile des Landes. Durchschnittlich wird im Iran jeden Tag ein Mensch hingerichtet. Aufkeimende Demonstrationen werden gewaltsam verhindert, jede Opposition unterdrückt. Insbesondere Frauen leben in ständiger Angst vor den brutalen Übergriffen der so genannten „Moralpolizei“.

 

Der traurige Anlassfall der erst 22-jährigen Mahsa Amini, die am Dienstag 13. September 2022 von der „Moralpolizei“ wegen Verletzung der „Kleiderordnung“ in Teheran aufgehalten und brutal abgeführt wurde und kurze Zeit später am Freitag 16. September 2022 im Krankenhaus ihren Verletzungen erlag, trifft in der iranischen Bevölkerung einen Nerv. Das Begräbnis der jungen Frau wurde zu einer Massendemonstration im ganzen Land, welche auch die vorherrschende Unzufriedenheit mit der theokratischen Regierung des Landes zum Ausdruck bringt.

 

In allen größeren Städten des Landes gehen Menschen auf die Straßen und protestieren gegen das brutale Vorgehen der Sittenwächter und gegen das Regime. Die Demonstrationen werden teilweise brutal mit Schlagstöcken und Wasserwerfern aufgelöst.

 

Auch international herrscht Entsetzen über das brutale Vorgehen. Die stellvertretende UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Nada Al-Nashif, zeigt sich beunruhigt über den Tod von Masha Amini in Haft und fordert eine „rasche, unabhängige und effiziente Untersuchung“ des Todes sowie der Folter- und Misshandlungsvorwürfe.

 

Iranische Frauen- und MenschenrechtsaktivistInnen wehren sich seit Jahren gegen Unterdrückung und Misshandlung. Viele von Ihnen müssen deswegen lange Haftstrafen absitzen oder bleiben nach ihrer Verhaftung bis heute verschollen.

 

Im Iran wird die Todesstrafe regelmäßig für eine Reihe von Tatbeständen verhängt, die in demokratischen Rechtsordnungen nicht einmal unter den Anwendungsbereich des Strafrechts fallen. Auch der Fall der beiden zum Tode verurteilten lesbischen Frauen Zahra Sedighi-Hamedani (31) und Elham Chudbar (24) verdeutlicht den menschenrechtlichen Notstand in der iranischen Rechtsprechung.

 

Die aktuellen Fälle und Zahlen aus der islamischen Republik Iran zeigen, dass dieses Regime nicht davor zurückschreckt religiöse Minderheiten, Frauen- und MenschenrechtsaktivistInnen sowie nach Demokratie strebende Menschen mit allen Mitteln der Gewalt mundtot zu machen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale
Angelegenheiten, wird aufgefordert sich auf europäischer und internationaler Ebene, für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, einschließlich sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, einzusetzen sowie entsprechende Einzelfälle wie den Fall Mahsa Amini auch auf bilateraler Ebene anzusprechen und auf eine rasche und unabhängige Aufklärung und Ahndung solcher Fälle hinzuwirken. 

 

Darüber hinaus wird die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, aufgefordert, auf EU Ebene das bereits bestehende EU-Sanktionsregime gegen Menschenrechtsverletzungen im Iran weiterhin zu unterstützen.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Menschenrechtsausschuss vorgeschlagen.