2831/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 03.10.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Mag.a Andrea Kuntzl Genossinnen und Genossen

betreffend "Wiedereinführung der Studierendenwohnheimförderung"

Die Corona Pandemie und die Preisexplosion von Mieten, Energiekosten und Lebensmittel treffen weite Teile der Bevölkerung. Eine Personengruppe, der sowohl im Pandemiemanagement als auch bei der massiven Kostenexplosion wenig Aufmerksamkeit zuteilwurde, sind Studierende.

Die Lebenshaltungskosten sind auch für diese Gruppe massiv gestiegen. Zeitgleich sind durch die Pandemie und deren Eindämmung wichtige Zuverdienstmöglichkeiten (Student*innenjobs im Bereich der Gastronomie) für viele Studierende von einem Tag auf den anderen weggebrochen. So sind Dinge des täglichen Bedarfs für viele schnell unerschwinglich teuer geworden. Das betrifft insbesondere das Wohnen.

Österreich zählt rund 33.400 Plätze in Studierendenwohnheimen.[1] Dem gegenüber stehen rund 387.775 Studierende im Studienjahr 2020/2021.[2] Somit leben knapp 10% aller Studierenden in Studierendenwohnheimen. Der Wohnraum in eben diesen Studierendenwohnheimen wird gleichzeitig aber immer teurer: „In Österreich ist die Infrastruktur für Studierende im internationalen Vergleich besonders schwach ausgebaut. Das betrifft das Angebot an billigen Mensen und besonders das Angebot an leistbaren Wohnheimen. Gerade in Wien, Innsbruck und Salzburg, wo besonders viele Menschen zum Studieren hinziehen, ist das Angebot an Wohnheimen sehr gering Zu diesem Ergebnis kam die 2019 durchgeführte Studierenden-Sozialerhebung des IHS, in Auftrag gegeben vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.[3] Auf Basis dessen forderten sowohl die Österreichischen Hochschüler*innenschaft als auch die Akademiker*innenhilfe, die 2010 abgeschaffte Studierendenwohnheimförderung wiedereinzuführen.[4]

Geschehen ist bislang jedoch nichts. Studierendenwohnheime sind inzwischen zum Luxusgut verkommen, für nicht wenige junge Menschen sind die Kosten von unleistbarem Wohnraum mittlerweile eine Barriere auf dem Weg zum Studium. Das darf nicht sein. Währenddessen ist die bestehende Wohnbeihilfe für Studierende maximal ein Tropfen auf dem heißen Stein. Geregelt je nach Bundesland unterschiedlich und immer an einen Mindestverdienst geknüpft, ist sie nicht umfassend treffsicher.

Völlig unzureichend erscheint das von den Regierungsfraktionen in den vergangenen Sitzungen des Wissenschaftsausschusses (sowohl am 03. Mai 2022 als auch am 29. Juni 2022) vorgebrachte Argument, dass die Förderung von Studierendenwohnheimplätzen der Wohnbauförderung unterliege und daher in die Kompetenz der Länder falle.

Richtig ist, dass die Wohnbauförderung seit 1989 in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt und auch, dass es Studierendenwohnheimförderungen auf Ebene der Bundesländer gibt. Jedoch ist diese „Länderzuständigkeit" kein Ausschlusskriterium für weitere, zusätzliche Förderungen von Wohnbau oder Wohnhaussanierungen auf bzw. durch Bundesebene. Das zeigt sich u.a. sehr gut am Beispiel des „Sanierungsschecks'' des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - eine Wohnförderung auf Bundesebene. Zudem ist das Argument, Studierendenwohnheime würden ohnehin auf Länderebene gefördert werden und es bedürfe somit keiner Förderung aus Bundesmittel, ebenso nichtig. Denn auch zum Zeitpunkt des Aussetzens der Bundesförderung für Studierendenwohnheime 2010/2011 und bereits lange davor gab es sowohl Förderungen auf Bundes- wie auch auf Landesebene, auf beiden Ebenen gleichzeitig und parallel also.

Andererseits verweisen weiterhin zahlreiche Paragrafen des Studierendenwohnheimgesetzes in der aktuell gültigen Fassung aus dem Jahr 2019 auf eine Studierendenwohnheimförderung auf Bundesebene und aus Bundesbudget:

Etwa § 17 b StudHG zur Investitionsförderung, der explizit das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (ergo die Bundesebene) in der Pflicht sieht. Dieser Paragraf macht nur im Hinblick auf eine Studierendenwohnheimförderung auf Bundesebene Sinn, andernfalls wäre dieser überflüssig.

Oder § 11 Abs 1 zur Vergabe von Heimplätzen, der explizit auf vom Bund geförderte Heimplätze verweist. Hier wird außerdem schlagend, dass Kriterien der sozialen Bedürftigkeit transparent und nachhaltig nur durch eine Bundesförderung (und deren Bindung daran) gewährleistet werden können.

Zudem treffen § 5a Abs 7 und 8 eine Unterscheidung für die Verlängerung von Studierendenwohnheimplätzen für sozialbedürftige Studierende, abhängig davon ob diese Heimplätze durch Bundesmittel gefördert wurden oder aus Mitteln anderer Gebietskörperschaften (Länder, Gemeinden etc.). Bei Förderungen, die nicht aus Bundesmittel stammen, besteht auf dieser Grundlage die Möglichkeit, die Vertragsverlängerungen nach Heimstatuten etc. auch strenger und für sozialbedürftige Studierende nachteiliger auszulegen. Überhaupt ist bei

Studierendenwohnheimförderungen aus anderen Mitteln als dem Bundesbudget nicht gewährleistet, dass das Kriterium der Sozialbedürftigkeit bei der Vergabe berücksichtigt wird.

Auch § 9 Abs 2, der die Betriebspflicht regelt, verweist explizit auf von Bund geförderte Studierendenwohnheime bzw. Heimplätze.

All diese Punkte sprechen ganz eindeutig dafür, dass man davon ausgegangen ist, dass die Bundesförderung wieder eingeführt wird. Würde die Förderung nicht wiedereingeführt werden, so wäre das Gesetz in vielen Punkten fehlerhaft, unvollständig und intransparent.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, die Studierendenwohnheimförderung wiedereinzuführen beziehungsweise fortzusetzen und die Förderhöhe an die tatsächlichen finanziellen Kosten der Heimträger*innen im Jahr 2022 anzupassen."

 

 

Zuweisungsvorschlag: Wissenschaftsausschuss



[1] Bundesnetzwerk Österreichische Jugendinfos, https://www.jugendportal.at/inhalt/studierendenwohnheime- %C3%B6sterreich. Zugriff 14.03.2022

[2] Statistik Austria,

https://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bildung/hochschulen/studierende_belegte_studien/index.html. Zugriff 14.03.2022

[3] Studierendensozialerhebung, http://sozialerhebung.at/index.php/de/. Zugriff 14.03.2022

 

[4] APA, Wohnraum für Studierende wird immer teurer,

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200915_OTS0224/wohnraum-fuer-studierende-wird-immer- teurer, Zugriff 14.03.2022