2837/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 03.10.2022
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic Kolleginnen und Kollegen
betreffend Einsatz für Ende der Gewalt und notwendiges Friedensabkommen zwischen Armenien und Aserbaidschan
Im Schatten des russischen Angriffskrieges in der Ukraine eskalierte der Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan im Südkaukasus Mitte September 2022 erneut. Der Grund für die wiederaufgeflammten Kampfhandlungen zwischen Armenien und Aserbaidschan wird von beiden Konfliktparteien unterschiedlich dargestellt. Aserbaidschan wirft Armenien vor, das im November 2020 Unterzeichnete und von Russland übenwachte Waffenstillstandsabkommen zur Beendigung des 44 Tages Krieges durch den Beschuss von aserbaidschanischen Stellungen und der Konzentrierung von Waffen und Truppen an der Grenze zu verletzen. Fest steht, dass es ab dem 13. September 2022 um die Orte Sotk, Vardenis, Dschermuk und Goris auf armenischem Hoheitsgebiet zu schweren Angriffen auf militärische Stellungen durch Aserbaidschan gekommen ist. In den folgenden Gefechten verzeichneten die aserbaidschanischen Streitkräfte offenbar Geländegewinne. Binnen weniger Tage waren hunderte Tote und Verletzte zu beklagen. Armenien, das derzeit den Vorsitz in der kollektiven SicherheitsVertragsorganisation (OVKS) innehat, ersuchte die OVKS sowie Russland um Unterstützung, welche bislang zurückhaltend ausfiel. Aserbaidschanische Truppen befinden sich offenbar noch immer auf armenischem Territorium.
Diese jüngste militärische Eskalation zeigt, wie fragil das Abkommen vom November 2020 ist und dass die sicherheitspolitische Situation in der Region weiterhin angespannt bleibt. Zwar konnte durch internationale Vermittlung eine Waffenruhe wiederhergestellt werden, diese ist aber brüchig und es kam wiederholt zu tödlichen Zusammenstößen an der Grenze. Somit schwelt der Konflikt weiter und birgt angesichts der weiterhin ungelösten Fragen das Potential für anhaltende militärische Auseinandersetzungen.
Armenien und Aserbaidschan sind mit Österreich und der Europäischen Union als Partner im Rahmen der Östlichen Partnerschaft verbunden. Da die Stabilität der europäischen Östlichen Nachbarschaft von hohem politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interesse für die EU ist, soll Österreich im Verbund mit der Europäischen Union, der OSZE und den Vereinten Nationen der nachhaltigen Friedenslösung zwischen Armenien und Aserbaidschan weiterhin starkes Engagement widmen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, sich bilateral, im Verbund mit den EU-Partnern sowie im Rahmen der OSZE gegenüber den Konfliktparteien dahingehend einzusetzen, dass Drohungen und Handlungen, welche die Souveränität, territoriale Integrität und Unversehrtheit einer Partei und somit das Völkerrecht, die Prinzipien der VN-Satzung und die Schlussakte von Helsinki verletzen, strikt zu unterlassen und sämtliche Kampfhandlungen unverzüglich einzustellen sind.
Zudem wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die Vereinbarung vom November 2020 von allen Konfliktparteien vollumfassend respektiert und das humanitäre Völkerrecht sowie die völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Infrastruktur sowie die Menschenrechte strikt eingehalten werden.
Darüber hinaus wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, die laufenden diplomatischen Bemühungen der Europäischen Union für eine friedliche und dauerhafte Lösung des Konflikts zwischen Armenien und Aserbaidschan, sowie für die Einhaltung der Menschenrechte und die Stärkung der Demokratie in den Ländern selbst und somit für die Herstellung einer nachhaltigen Stabilisierung im südlichen Kaukasus weiterhin bestmöglich zu unterstützen.“
Zuweisunasvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss