2842/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 12.10.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Andreas Kollross, Genossinnen und Genossen

 

betreffend Schaffung einer bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage für die Beseitigung der Verunreinigungen durch Schwemm- und Treibholz

 

Mehrmals jährlich führt die Traun Hochwasser und transportiert Treibgut und Unrat aus dem gesamten Einzugsbereich und somit dem gesamten oberen Salzkammergut mit. Die Traunsee Gemeinde Ebensee hat daher seit Jahren mit enormen Schwemmholzmengen zu kämpfen. Vor allem nach Starkregenereignissen werden Unmengen an Schwemmholz mit Plastikmüll und Tierkadavern vermischt und verbleiben aufgrund der Strömungsverhältnisse in einer Bucht in Ebensee.

In den letzten Jahren wurde das Schwemmholz mit Hilfe eines schwimmenden Kranes entsorgt. Die entstandenen Kosten von bis zu 100.000 Euro jährlich wurden aus dem Katastrophenschutzfonds refundiert. Durch geänderte Rahmenbedingungen ist das nicht mehr möglich. Aufgrund der Bestimmung des § 74 Abs. 4 AWG 2002 liegt die subsidiäre Zuständigkeit bei der Gemeinde. Diese Verpflichtung trifft die Gemeinde jedoch nur hinsichtlich Siedlungsabfälle, worunter das Schwemmholz nach derzeitiger Rechtslage nicht fällt. Ebenso wenig fühlen sich derzeit die Bezirksverwaltungsbehörde oder die Bundesforste, aus deren Beständen das Schwemmholz zum Teil stammt, zuständig, da auch im Forstrecht die Beseitigung von Treibgut und Schwemmholz nicht geregelt ist.

Angesichts dieses unerträglichen Zustandes eines immer größer werdenden Schwemmholzteppichs und einer daraus resultierenden entsprechenden Geruchsbelästigung, bedarf es einer raschen gesetzlichen und finanziellen Regelung der Entsorgung. Gleichwohl verweisen Stellungnahmen der Volksanwaltschaft, des Gemeindebundes, sowie verschiedenster Bundesländer im Zuge des parlamentarischen Petitionsprozesses allesamt darauf, dass eine rechtliche Veränderung notwendig ist.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat möge beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend ein Gesetzespaket vorzulegen, mit welchem die Übernahme der Kosten für die Bergung und Entsorgung von Schwemmholz und Treibgut aus dem Katastrophenfonds erfolgt und ein rechtlicher Rahmen für eine klare Zuständigkeitszuordnung des Tatbestandes „Schwemm- und Treibholz" beispielsweise im Wasserrechtsgesetz geschaffen wird."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss