2843/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 12.10.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Katharina Kucharowits,

Genossinnen und Genossen

betreffend Lokalisierung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit

 

„Hilfe vor Ort“ – mit diesen Worten wurden in den vergangenen Jahren Österreichs Maßnahmen im Bereich der humanitären Hilfe und teilweise auch der Entwicklungszusammenarbeit begründet und hervorgeheben. Bei diesem Zugang offenbart sich jedoch ein recht deutlicher Makel. Denn im überwiegenden Fall sind gerade jene Menschen vor Ort, die von Krisen und Konflikten betroffen und auf humanitäre Hilfe bzw. Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit angewiesen sind, nicht in den Prozess der Gestaltung von humanitären bzw. EZA-Projekten eingebunden (vgl. https://bit.ly/3MgfVXH)

Dabei ist die Lokalisierung der Hilfe vor Ort zentral für den Erfolg von entwicklungspolitischen und humanitären Programmen und Projekten. Lokale Gegebenheit, Strukturen und Besonderheiten miteinzubeziehen, den konkreten Bedarf an humanitären und entwicklungspolitischen Maßnahmen zu kennen und zu berücksichtigen – das sind Grundsätze, die die OECD (vgl. https://www.oecd.org/development/humanitarian-donors/docs/Localisingtheresponse.pdf) und die UN (vgl. https://reliefweb.int/report/world/localization-landscape-report) schon seit Jahren fördern.

Um humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit also wirklich im Sinne der Hilfe vor Ort zu gestalten, müssen die Menschen vor Ort, die Empfänger*innen dieser Maßnahmen sind, daher auch wirklich in die Gestaltung dieser eingebunden werden. Nicht nur im Sinne der Wirksamkeit der Maßnahmen, nicht nur im Sinne des „No one size fits all“ Grundsatzes, aber auch im Sinne einer nachhaltig finanziellen Effizienz der Maßnahmen. 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, das Konzept der Lokalisierung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit bei der Ausschreibung und Vergabe von finanziellen Mitteln in diesen Bereichen stärker zu berücksichtigen. Dazu sollen Kriterien und Leitlinien erarbeitetet werden, die Menschen vor Ort auf allen Ebenen der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe – von der Bedarfserhebung, der Projekt- und Programmplanung, der Umsetzung von Maßnahmen bis hin zu Evaluierung – eine aktive und partizipative Teilhabe ermöglicht.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss