2847/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 12.10.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Philip Kucher, Verena Nussbaum

 

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Sicherstellung des erforderlichen Psychotherapieangebots

 

 

Musiktherapie ist ein wichtiger Bestandteil der psychotherapeutischen Behandlung und kann für viele Menschen Hilfe und Erleichterung ihrer Beschwerden bringen.

Allerdings gibt es einen Mangel an Psychotherapieplätzen ganz allgemein.

 

Die letzten drei Jahre stellten für die gesamte Bevölkerung eine enorme Herausforderung und für viele Menschen eine massive psychosoziale Belastung dar. Zuerst die Einschränkungen der Corona-Pandemie, die ständige „Hü-Hot-Politik der türkis/grünen Bundesregierung und jetzt die Energie- und Teuerungskrise, die die Menschen nicht optimistisch in die Zukunft blicken lässt, denn auch hier versagt die Bundesregierung auf ganzer Linie.

Besonderer psychischer Belastung ausgesetzt sind dabei aber immer stärker Kinder und Jugendliche. Nationale und internationale Studien zeichnen mehr denn je ein dramatisches Bild, was die psychische Gesundheit einer ganzen Generation junger Menschen angeht.

 

Dabei verschlechtert sich die Lage bei Kindern und Jugendlichen gerade in Österreich massiv. Eine brandaktuelle Studie des Departments für Psychotherapie und Biopsychosoziale Gesundheit der Donau Uni Krems zeigte Ende 2021, wie rapide sich die Lage vieler betroffener verschlimmert hat:

„Bei 62 Prozent der Mädchen und bei 38 Prozent der Burschen zeigte sich eine zumindest mittelgradige depressive Symptomatik. Rund ein Fünftel der Mädchen und 14 Prozent der Burschen leiden unter wiederkehrenden suizidalen Gedanken, d.h. sie denken entweder täglich oder an mehr als der Hälfte der Tage an Selbstmord.“  Gleichzeitig warnen die Studienautor*innen: „Die psychische Belastung ist besorgniserregend und die bisherigen Maßnahmen reichen hier ganz offensichtlich nicht.“

 

In Österreich leiden rund 2 Millionen Menschen unter depressiven Symptomen –die Corona-Pandemie hat diese Zahl noch erhöht. Auch der aktuelle Ausbau der Psychotherapieplätze verhindert nicht, dass viele für ihre Heilung nach wie vor tief in die Tasche greifen müssen - oder unbehandelt bleiben, wenn sie das nicht können.

Neben den Psychotherapeut*innen sind auch klinische Psycholog*innen oder Gesundheitspsycholog*innen dazu befähigt, psychisch kranke Menschen zu behandeln. Der Berufsverband Österreichischer Psycholog*innen forderte bereits im letzten Jahr, dass auch diese endlich Kassenverträge bekommen, damit mehr Menschen versorgt werden. Dazu ist eine Gesetzesänderung erforderlich. Das ASVG sieht für Diagnosen von klinischen Psycholog*innen eine Finanzierung durch die Kassen vor. Die Behandlung umfasst das Gesetz allerdings nicht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die erforderlichen Psychotherapieangebote zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus wird der Bundesminister aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der sowohl die Behandlung durch klinische Psycholog*innen als auch Gesundheitspsycholog*innen in den Leistungskatalog der Krankenversicherung aufgenommen werden.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss