2850/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 12.10.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dipl-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Umsetzungsstand Aufbau- und Resilienzplan?
Mit dem befristeten Instrument der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility - RFF) stehen den EU Mitgliedstaaten insgesamt 672,5 Mrd. EUR an Darlehen und Zuschüssen zur Unterstützung von Reformen und Zukunftsinvestitionen zur Verfügung. Zur Abrufung der Zuschüsse mussten die Mitgliedstaaten in einem transparenten Prozess und unter Einbeziehugn der Öffentlichkeit und wichtiger Stakeholder Nationale Aufbaupläne erstellen, in denen die terminliche Umsetzung und Finanzierung von Reformen und Investitionen in Zukunftsbereiche (wie zB Bildung, Digitalisierung, Erneuerbare Energien) dargelegt werden sollte. Ziel dieser Pläne ist es, in allen EU Mitgliedstaaten Ressourcen gezielt in Zukunftsreformen und Investitionen zu kanalisieren und dabei auch europaweite Synergieeffekte zu nützen, um die EU auf einen höheren Wachstumspfad zu heben.
Die Auszahlung der Zuschüsse, ist somit nicht nur an die Genehmigung des Plans durch die Europäische Kommission geknüpft, sondern auch eine nachweisbare Umsetzung von Maßnahmen im Form von zu erreichenden Meilensteinen. Österreich reichte - nach einem Konsultationsprozess, aber ohne Einbeziehung des Nationalrtas - einen Nationalen Reformplan mit Programmen und Maßnahmen in Höhe von insgesamt 4,5 Mrd. EUR ein - gemeinsam mit entsprechenden Umsetzungsschritten, Zeitplänen und Meilensteinen.(1) Im September 2021 überwies die EK die erste Tranche der Zahlungen aud der Recovery und Resilience Facility an Österreich in Höhe von 450 Mio. EUR. (2)
Papier ist geduldig - die Europäische Kommission auch?
Papier ist jedoch bekanntlich geduldig - ob es die Europäische Kommission wohl auch ist? Denn auf Projekte, deren Umsetzung im Aufbau- und Resilienzplan angekündigt wurden, wartet man mitunter vergeblich. So kündigte die österreichische Bundesregierung Im Aufbau- und Resilienzplan (ARP) zum Beispiel die Schaffung einer geeigneten Rechtsform für Venture Capital Veranlagungen und eine zusätzliche vereinfachte Gesellschaftsform, um Unternehmensgründungen zu erleichtern. Liefern wollte man bis spätestens Ende März 2022. Diese Vorhaben wurden aber weder weiterverfolgt, geschweige den abgeschlossen. (3) So genau weiß das keiner, denn bisher wurde von Seiten der Bundesregierung weder dem Nationalrat noch der Öffentlichkeit über den Umsetzungsstand des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans und die damit einhergenden Zahlungsströme berichtet.
Angesichts der derzeitigen Energiekrise und eines drohenden wirtschaftlichen Abschwungs sind strukturelle Reformen und Investitionen in die Energiewende und andere Wachstumsbereiche, wie Bildung, Primärbidung, Forschung und Digitalisierung dringender notwendig denn je. Eine termingerechte Umsetzung der im ARP angekündigten Maßnahmen von Seiten der Bundesregierung ist ein Gebot der Stunde. Die Information von Nationalrat und Öffentlichkeit über diesen Umsetzungsstand ist ein notwendiger begleitender Schritt.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem
Nationalrat regelmässig - zum Beispiel im Rahmen des Budgetvollzugs -
über den Umsetzungsstand der im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplanes von
Österreich eingereichten Programmen und Projekten und die damit
einhergehenden budgetären Auswirkungen zu berichten."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.