2854/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 12.10.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Cannabis im Straßenverkehr
Cannabis hat in den vergangenen Jahrzehnten durch praktische Erfahrungen in anderen Ländern den Ruf als 'Droge' etwas verloren und auch die WHO hat die Suchtmittelklassifizierung angepasst (1). In weiterer Folge sind Vorstöße zur Legalisierung immer mehr geworden und auch in Deutschland gehört dieser Schritt zum Regierungsübereinkommen (2). Da es zu den Auswirkungen von Cannabis immer wieder neue Erkenntnisse gibt, gibt es beispielsweise in den unterschiedlichen Rechtsbereichen immer wieder die Notwendigkeiten von Anpassungen. Ein bereits stark diskutiertes Beispiel wäre die Einführung eines THC-Grenzwertes bei Verkehrskontrollen. Da die Verkehrssicherheitsstatistik einen Anstieg an "Drogenlenkern" verzeichnet, stellt sich die Frage nach der Ursache.
Der Vorarlberger Suchtbeirat führt den Anstieg auf vermehrte Strafen nach Cannabiskonsum zurück (4), wobei diese oft kritisch gesehen werden. So sind sich Experten einig, dass der Grenzwert für den Konsum nach Cannabis angepasst werden sollte, da THC länger nachweisbar ist, als es wirkt (5). Das Verkehrsministerium wollte nunmehr der Aufforderung des Vorarlberger Suchtbeirats - die laut Berichten ebenso von Mitgliedern der Polizei unterstützt wurden (4) - folgen und einen derartigen Grenzwert einführen (6).
Innenminister Karner interpretierte diesen Vorstoß als "Schritt zur Liberalisierung" von Cannabis und lehnte diesen Vorschlag ab, als Gegenmaßnahme kündigte der Innenminister sogar verschärfte Kontrollen an (7). Nicht berücksichtigt wird dabei, dass es beispielsweise aber schon länger medizinisches Cannabis gibt, für dessen Nutzer ein Grenzwert damit nicht ein Vorstoß zur Legalisierung wäre, sondern eine Anpassung der Regeln an die Realität. So hat beispielsweise auch der deutsche ADAC die Notwendigkeit dieser Differenzierung im Rahmen der Debatte über die Legalisierung von Cannabis betont (8). Österreich ist eines von wenigen Ländern Europas, die keinen Grenzwert für THC am Steuer haben, wodurch eine derartige Verordnung dringend nötig wäre. Dass das Verkehrsministerium nun aufgrund des Einspruchs durch den Innenminister zurückrudert, stößt in weiterer Folge selbst bei beispielsweise der Vorarlberger Polizei auf Unverständnis (9) und auch Toxikologen argumentieren wissenschaftlich für die Einführung eines Grenzwerts (10). In weiterer Folge muss es Ziel des Ministeriums sein, im Sinne einer faktenbasierten Politik einen Grenzwert einzuführen, der auch bei der Bevölkerung auf gute Akzeptanz stoßen wird (11).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich
eine Novelle der Straßenverkehrsordnung vorzulegen, die die
Einführung eines Grenzwertes von THC im Straßenverkehr analog zur
Beeinträchtigung durch Alkohol gemäß §5 StVO
vorsieht."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.