2857/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 12.10.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Nichtanerkennung russischer Dokumente, die in annektierten Gebieten oder für dort sesshafte Menschen ausgestellt werden

Die Russische Föderation hat diesen September völkerrechtswidrig vier ukrainische Provinzen annektiert. Bereits zuvor, im März 2014, wurde die Krim, ebenfalls nach einem Scheinreferendum, an Russland angeschlossen. Diese "Referenden" erfüllen keine der Kriterien für eine demokratische Willensbildung oder Willensbekundung. Die österreichische Bundesregierung hat sich bereits unmissverständlich gegen die Anerkennung dieser unilateralen, völkerrechtswidrigen Akte ausgesprochen. 

Auf europäischer Ebene wurden bereits 2016, infolge der Annexion der Krim und der russischen Intervention im Donbass, Leitlinien entwickelt, um ein europaweites Vorgehen bei der Nichtanerkennung bestimmter Kategorien gewöhnlicher russischer internationaler Reisepässe, die von den russischen Verwaltungsbehörden auf der Krim und in Sewastopol ausgestellt werden, zu regeln. Die Russische Föderation weitet nun die Praxis der Ausstellung russischer internationaler Reisepässe auf andere Gebiete der Ukraine aus. Betroffen sind neben der Krim, Luhansk und Donetsk nunmehr auch die Oblasten Saporischschja und Kherson. Auch andere Verwaltungsakte werden den Menschen in diesen Regionen aufoktroyiert. Bereits im Mai 2022 führte Russland ein vereinfachtes russisches Einbürgerungsverfahren für Waisenkinder aus der sogenannten Volksrepublik Donezk und der sogenannten Volksrepublik Luhansk sowie aus der Ukraine ein. Das Gesetzesdekret gilt auch für Kinder ohne elterliche Fürsorge und für geschäftsunfähige Personen, die in diesen beiden besetzten Regionen wohnhaft sind. In vielen Fällen, wie zum Beispiel bei durch den russischen Angriffskrieg getrennte Familien, kann diese Verordnung zu Zwangstrennungen führen. 

Die Kommission bereitet nun eine Regelung vor (Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nichtanerkennung russischer Reisedokumente, die in besetzten ausländischen Regionen ausgestellt werden), um sicherzustellen, das die bereits bestehenden europäischen Regeln auch in den neu eroberten und mittels Anschluss Russland völkerrechtswidrig einverleibten Gebieten Anwendung finden und derartige Dokumente nicht anerkannt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, und insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für den Beschluss über Nichtanerkennung russischer Dokumente in besetzten ausländischen Regionen einzusetzen und zu prüfen, ob die Liste der nicht anzuerkennenden Dokumente und Verwaltungsmaßnahmen in den zwangsweise okkupierten Gebieten auszuweiten ist."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.