2860/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 12.10.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Gemäß § 26 GOG-NR
der Abgeordneten Mag Philipp Schrangl, Hermann Brückl
und weiterer Abgeordneter
betreffend Identitätsdiebstahl sowie auch Deepfakes als eigene Straftatbestände
Kriminelle nutzen gestohlene Daten im Netz für allerlei Einkäufe und Verträge auf Kosten ihrer Opfer.
Die Formen von Identitätsmissbrauch
Die Marktwächterteams in den zuständigen Schwerpunkt-Verbraucherzentralen haben in ihren Segmenten zahlreiche Beispiele für den Missbrauch von Verbraucherdaten gefunden:
Persönliche Daten können unter anderem über Phishing-E-Mails oder Firmen-Datenlecks in die Hände von Kriminellen gelangen. Für Betroffene bleibt häufig unklar, wie die Täter an ihre digitalen Identitäten gelangt sind und in welchem Umfang diese nun genutzt oder weitergegeben werden. [1]
Deep-Fakes
„Der Begriff „Deepfake“ setzt sich aus den englischen Begriffen „deep learning“ und „fake“ zusammen. „Deep learning“ bezeichnet dabei Methoden des maschinellen Lernens – also den Einsatz von Künstlicher Intelligenz – und „fake“ lässt sich mit Fälschung, Imitation oder Schwindel übersetzen. Somit vermittelt bereits die Wortbedeutung einen guten Eindruck, was Deepfakes sind.
Denn hierbei handelt es sich um die Fälschung oder Veränderung von medialen Inhalten mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Dabei wird eine Software regelrecht darauf trainiert, die charakteristischen Merkmale einer Person mithilfe von vorhandenen Bild- oder Tonmaterial zu erkennen und diese dann in ein bereits vorhandenes Video zu übertragen.
Damit das Endergebnis auch möglichst realistisch erscheint, benötigt die Software möglichst viele Daten. Aus diesem Grund werden für Deepfakes vor allem Prominenten oder Politikern genutzt, denn von diesen gibt im Internet viel Material. Darüber hinaus beanspruchen aufwändige Bearbeitungen eine hohe Rechenleistung und sind verhältnismäßig zeitaufwändig. Allerdings entwickelt sich die Technologie immer weiter und mittlerweile gibt es auch schon kostenlose Apps, mit denen selbst Laien innerhalb von kürzester Zeit Deepfakes erzeugen können. Abhängig von den verwendeten Inhalten und der Art der Veränderung lassen sich vor allem folgende Formen von Deepfakes unterscheiden:
Beim Face Swapping (dt. Gesichtertausch) handelt es sich um die bekannteste Form der Deepfakes. Dabei werden Gesichter in Videos durch die Gesichter anderer Personen ersetzt. Dadurch lässt sich zum Beispiel simulieren, dass ein anderer Schauspieler die Hauptrolle in einem Film übernommen hätte oder bereits verstorbene Personen mithilfe von altem Filmmaterial zumindest auf der Leinwand wieder zum Leben erwachen. Allerdings wird diese Methode auch dazu verwendet, um die Gesichter von Schauspielerinnen in Pornofilme einzubauen.
Mit der richtigen Deepfake-Software ist es darüber hinaus auch möglichen, die Stimme einer Person zu rekonstruieren. Durch das Voice Swapping (dt. Stimmentausch) lassen sich Politikern irgendwelche Worte in den Mund legen. Aber auch in der Wirtschaft kann diese Technik ein Problem werden. Denn unter Umständen können Betrüger Audioaufnahmen mit der Stimme von führenden Angestellten erzeugen und dadurch telefonisch die Überweisung von Geldbeträgen anordnen.
Es ist außerdem möglich, einzelne Bewegungen oder sogar komplette Bewegungsabläufe bei einem Video auf eine andere Person übertragen. Diese Form des Deepfakes wird als Body Puppetry (dt. „Körper-Marionettentheater“) bezeichnet.“[2]
Die Erstellung von Deepfakes ist juristisch nicht ganz unproblematisch. Allerdings fehlt es bislang an konkreten Vorschriften oder auch Urteilen, die sich explizit mit dieser Technik beschäftigen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Inneres, wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage, die eigene Strafbestimmungen für „Identitätsdiebstahl“ sowie auch „Deepfakes“ und begleitend dazu einen personellen sowie technischen Ausbau der Cyber-Spezialisten bei Polizei und Justiz zum Inhalt hat, zuzuleiten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.