2865/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 12.10.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ulrike Fischer, Peter Weidinger, Astrid Rössler, Agnes Totter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Einführung eines EU-weiten Rechts auf Reparatur“
BEGRÜNDUNG
Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt die Kreislaufwirtschaft umfassend zu fördern. Echte Kreislaufwirtschaft arbeitet nach den Prinzipien „Vermeiden, Wiederverwenden und Verwerten“, denn wertvolle Ressourcen müssen verantwortungsbewusst, sparsam und effizient genutzt werden. Der Abfall von heute ist der Rohstoff von morgen. Längere Lebenszyklen machen nicht nur aus ökologischer und ökonomischer Sicht Sinn: Auch die Konsumentinnen und Konsumenten genießen die Vorteile von langlebigen und innovativen Produkten.
Um Produkte längstmöglich im Wirtschaftskreislauf erhalten zu können, ist die Reparierfähigkeit der einzelnen Güter ein zentraler Schlüssel. Diesem Grundgedanken folgend ist auch auf europäischer Ebene die Ermöglichung wirtschaftlich sinnvoller Reparaturen ein zentraler Eckpunkt im Interesse der Zielsetzung einer nachhaltigen Produktpolitik und damit gleichzeitig der Verbraucherschutzpolitik. In diesem Zusammenhang ist etwa auf verschiedene bereits in Kraft getretene Initiativen zu verweisen, die unter anderem wichtige Neuerungen gebracht haben, um die Reparierbarkeit und die Recyclingfähigkeit von Geräten weiter zu verbessern. Die Europäischen Ökodesign-Verordnungen basieren allesamt auf der Ökodesign-RL und beinhalten als zentrale Punkte eine Erleichterung des Austauschs von Ersatzteilen und die Verpflichtung, dass die wichtigsten Teile sowie Reparatur- und Wartungsinformationen für die Endnutzer und fachlich kompetente Reparateure je nach Produkt mindestens 7-10 Jahre lang zur Verfügung stehen. Davon sind bereits verschiedene Produktgruppen wie etwa Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, elektronische Displays, Haushaltskühlgeräte, externe Netzteile und Elektromotoren umfasst (https://ec.europa.eu/info/energy-climate-change-environment/standards-tools-and-labels/products-labelling-rules-and-requirements/energy-label-and-ecodesign/about_de#Ecodesign).
Um diesen Weg fortzusetzen gilt es sich auf Europäischer Ebene stark zu machen für ein umfassendes Recht auf Reparatur, indem über schon abgedeckte Bereiche hinaus dieser produktspezifische Ansatz weiterverfolgt wird und damit ein solches Recht in breiterem Umfang umzusetzen und praxistauglich auf Produkte bzw Produktgruppen, zugeschnitten zu machen.
Dieses beinhaltet bestenfalls eine gut erkennbare Information über die Reparierfähigkeit, Vorgaben zur Vorhaltung von Ersatz- und Verschleißteilen sowie leicht zugängliche Wartungsinformationen für die einzelnen Produkte. Damit ein Aus möglicher vorzeitiger Obsoleszenz erreicht werden kann, braucht es aber auch begleitend bewusstseinsbildende Maßnahmen in Richtung einer „Kultur der Reparatur“. Um die Zielsetzung der Nachhaltigkeit durch die Vorhaltung von Ersatzteilen tatsächlich erreichen zu können, müssen Reparaturen auch seitens der Kunden ausreichend nachgefragt werden. Bei der konkreten Ausgestaltung ist es wichtig, dass alle an einem Strang ziehen, was durch eine enge Einbindung aller Interessengruppen ermöglicht wird.
Der Weg einer solchen nachhaltigen Produkt- und Konsumpolitik sollte zum Ziel haben langlebige und reparierfähige Produkte im gesamten EU-Wirtschaftsraum sicherzustellen und damit zu den EU-Zielen für 2030 und 2050 beizutragen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, wird ersucht sich auf Europäischer Ebene für ein umfassendes Recht auf Reparatur einzusetzen, das basierend auf einem produktspezifischen Ansatz bestenfalls eine geeignete Information über die Reparierfähigkeit, Vorgaben zur Vorhaltung von Ersatz- und Verschleißteilen sowie leicht zugängliche Wartungsinformationen beinhalten sollte. Dabei ist für die konkrete Ausgestaltung eine enge Einbindung aller Interessengruppen zu gewährleisten und die notwendige Austarierung unter dem Gesichtspunkt der Geeignetheit für die Zielerreichung, der Wettbewerbsfähigkeit im globalen Kontext und der besonderen Herausforderungen, die sich für KMU stellen, im Blick zu behalten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.