2868/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 12.10.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Elisabeth Pfurtscheller, Meri Disoski Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Umsetzung einer umfassenden Informationsoffensive gegen Gewalt an Frauen & Kindern.

Gewalt gegen Frauen und Kinder ist auch in Österreich nach wie vor alltäglich. Forschungsergebnisse weisen darauf hin, dass jede fünfte Frau in Österreich im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer weitaus höher ist. Gewalt hat jedoch viele Gesichter. Neben physischer Gewalt zählt dazu auch psychische und sexualisierte Gewalt. Hass im Netz ist in sozialen Medien  zum Alltag geworden und auch hier sind Frauen und Mädchen besonders stark betroffen. Gemein ist allen Formen der Gewalt, dass sie das Leben der Betroffenen massiv beeinträchtigen und die Möglichkeit auf ein freies und selbstbestimmtes Leben nehmen.

Für die Bundesregierung haben daher gewaltpräventive Maßnahmen und die Stärkung des Opferschutzes oberste Priorität. Der Ausbau des Unterstützungsangebotes und damit die Garantie, dass es für jede Betroffene Hilfe gibt, stehen dabei im Fokus, ebenso wie gezielte Maßnahmen, um durch opferschutzorientierte Täterarbeit und Gewaltprävention Gewaltspiralen zu durchbrechen und zukünftige Gewalt zu verhindern.

Für jene Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, gibt es Hilfe und Unterstützung: Österreich hat ein gut ausgebautes Netz an Einrichtungen, die gewaltbetroffenen oder von Gewalt bedrohten Frauen und Kindern als niederschwellige Anlaufstellen zur Verfügung stehen, Dieses Netz wurde von der Bundesregierung in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut.

2021 hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket für Gewaltschutz, Opferschutz und Gewaltprävention in Höhe von 24,6 Mio Euro geschnürt. Diese Mittel wurden als Sofortmaßnahme bereits im selben Jahr ressortübergreifend zur Verfügung gestellt.

So wurden etwa alleine aus dem Ressort der Bundesministerin für Frauen, Familie,   Integration und Medien zusätzlich 8,5 Mio Euro für Gewaltschutz-Maßnahmen investiert.  Diese gingen in die Stärkung der Gewaltschutzeinrichtungen, die Aufstockung der Familienberatungsstellen sowie Ausbau und Absicherung der Kinderschutzzentren. Ein besonderer Fokus lag auch auf der Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund. Die Schwerpunktsetzung wird 2023 fortgeführt. Generell wurde das Frauenbudget seit Beginn    der Legislaturperiode um 139 % erhöht. Ein Großteil dieses Budgets fließt in den Gewaltschutz.

Neben einer gut ausgebauten Struktur ist es wichtig, dass diese auch bekannt wird. Jeder Frau muss bewusst sein, dass es einen Ausweg aus der Gewaltspirale gibt und dass es eine Anlaufstelle gibt an die sie sich wenden kann.

Die dazu notwendige Sensibilisierungsarbeit schafft zudem ein Verständnis dafür, dass Gewalt an Frauen ein gesamtgesellschaftliches Thema ist, dessen Lösung auch einer wachsamen Zivilgesellschaft bedarf.

Eine breite Informationskampagne, wie es sie bereits in den vergangenen Jahren gegeben hat, kann dazu beitragen, das Bewusstsein zu schärfen und breit über das Angebot zu informieren. Jede Frau, jedes Kind, in Österreich soll wissen, dass sie im Falle von Gewalt, nicht alleine ist.

Um auf das Hilfsangebot der Gewaltschutzzentren, der Frauenhelpline und des  Polizeinotrufes hinzuweisen, soll deshalb durch das Frauenressort anlässlich der „16 Tage gegen Gewalt“ eine umfassende Medienkampagne umgesetzt werden.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration  und Medien wird ersucht, eine umfassende Informationsoffensive zu starten, um den Schutz von Frauen vor Gewalt sowie die Sensibilisierung dafür in der Öffentlichkeit weiter zu    fördern.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.