2869/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 12.10.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Wimmer, Eva-Maria Holzleitner, BSc.,

Genossinnen und Genossen

betreffend Sicherung der Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes

 

Der Mutter-Kind-Pass gehört seit seiner Einführung im Jahr 1974 zu den wohl größten Erfolgsgeschichten in der modernen Medizin. War zu Beginn das größte Ziel, die Säuglingssterblichkeit zu reduzieren, dient er heute vor allem der Prävention. Die Vorsorgeuntersuchungen helfen bereits frühzeitig, Krankheiten beim ungeborenen Kind festzustellen und notwendige Schritte zu setzen. Auch für die Gesundheit der werdenden Mütter ist der Mutter-Kind-Pass unabdinglich. Es werden schwangerschaftsspezifische Krankheiten wie zum Beispiel Schwangerschaftsdiabetes erkannt und behandelt.

Seit seiner Einführung 1974 wurden die Vorsorgeuntersuchungen immer wieder an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Im Nationalrat wurde am 16. Juni 2021 ein Antrag einstimmig beschlossen, der eine Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Kind-Pass vorsieht, der künftig Vorsorgeuntersuchungen bis zum 18. Lebensjahr des Kindes enthalten soll. Langfristig ist ein elektronischer Mutter-Kind-bzw. Eltern-Kind-Pass geplant.

Laut Medienberichten haben die Ärztekammern in Wien, Niederösterreich und Steiermark bereits den Ausstieg aus dem Mutter-Kind-Pass mit Ende März 2023 beschlossen, in Oberösterreich und Kärnten laufen die Vorbereitungen. Grund dafür sind die seit 1994 nicht angepassten Honorare für die Untersuchungen. Ein Aus der Übernahme von Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes durch die Österreichische Gesundheitskasse wäre für Familien äußerst problematisch.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden aufgefordert sicherzustellen, dass die Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes wie bisher auch in Zukunft erbracht werden, für die Betroffenen kostenfrei bleiben und die Finanzierung weiterhin gesichert ist.“

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend