2875/A XXVII. GP

Eingebracht am 13.10.2022
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Antrag

 

 

der Abgeordneten Dietmar Keck,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der

Tiere (Tierschutzgesetz –TSchG) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz –TSchG) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) vom 28. September 2004, BGBl. I Nr. 118/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2022, wird wie folgt geändert:

 

 

1. In § 7 Abs. 1 wird am Ende der Ziffer 7 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und nach Ziffer 7 angefügt:

 

„8. das betäubungslose Kastrieren männlicher Schweine (Ferkel).“

 

2. In § 44 wird nach Abs. 26 folgender Abs. 26a eingefügt:

 

„(26a) § 7 Abs. 1 Ziffer 8 tritt mit 1.Jänner 2023 in Kraft.“

 

 

 

 

 

 

Begründung

 

 

Das Fleisch männlicher Schweine kann einen sehr unangenehmen Geruch entwickeln, weshalb es als schwer oder gar nicht verkäuflich gilt. In der österreichischen Schweinezucht werden deshalb in der Regel alle männlichen Ferkel kastriert, das sind jährlich ca. 2,7 Millionen Tiere.

Die Kastration stellt also eine rein wirtschaftliche Maßnahme dar.

Derzeit stehen Schweinemästern nach wissenschaftlichem Stand drei Verfahren für das Mästen männlicher Schweine zur Verfügung: Die Aufzucht der unkastrierten Ferkel (Jungebermast), die Impfung gegen Ebergeruch und die chirurgische Kastration unter Vollnarkose.

Ziel muss sein, dass, wenn Ferkel kastriert werden, die Ferkelkastration unter

tierschutzgerechten Bedingungen gewährleistet ist.

Ende November 2018 hat das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit das Narkosemittel Isofluran zugelassen.

Seit dem 1. Januar 2021 ist eine betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz verboten.

Ferkel dürfen nur noch unter Vollnarkose chirurgisch kastriert werden. Das ist ein bedeutender Fortschritt für den Tierschutz.

Diesen Beschluss fasste der Bundestag Ende Juni 2019. Am 20. September 2019 bestätigte der Bundesrat die Entscheidung des Bundestags zur geplanten

„Ferkelbetäubungssachkundeverordnung“, nach der Landwirte oder andere sachkundige Personen selbst Ferkel für die Kastration mit dem Inhalationsnarkotikum Isofluran, das eine wirksame Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration ermöglichen soll, betäuben dürfen. Eine theoretische und praktische Schulung ist vorgeschrieben.

Vor der Narkose und der Kastration ist ein Schmerzmittel zu verabreichen, das die Schmerzen des Ferkels bei nachlassender Betäubung lindert. Die deutsche

Verordnung enthält des Weiteren Vorschriften für eine hygienische Durchführung der Kastration sowie Regeln für deren Dokumentation. Die Bundesregierung kündigte damals an, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium die Schweinhalter bei der Beschaffung von Narkosegeräten finanziell unterstützen wird. Die Zeit bis 2021 wurde in Deutschland für die Umstellung auf praxistaugliche Alternativen genutzt.

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/ferkelkastration201811.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss