2878/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.10.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Schnellverfahren für Asylwerber:innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit
Das Grundprinzip der Aufgabenverteilung im Bereich der Grundversorgung zwischen Bund und Ländern ist, dass Asylwerbende nur kurzfristig in der Betreuung des Bundes verbleiben und möglichst zeitnah und gleichmäßig auf die Länder verteilt werden. Jedoch verbleiben zahlreiche Asylwerber:innen, die bereits zum Asylverfahren zugelassen sind, viel länger in der Bundesbetreuung: Seit Jahren funktioniert der Verteilungsschlüssel nicht und nur wenige Bundesländer erfüllen ihre Quoten. Während die Länder ihre Quoten nicht erfüllen, werden auf Bundesebene z.T. neue Kapazitäten geschaffen und neue Einrichtungen geöffnet. Das ist kostenintensiv, ineffizient und unwirtschaftlich. Eine weitere Konsequenz ist, dass Bundesbetreuungseinrichtungen öfters überfüllt sind. So ist das Erstaufnahmezentrum Traiskirchen aktuell überbelegt, dabei sind rund 75% der dort aufhältigen Asylsuchenden bereits zum Verfahren zugelassen (Stand 01.10.2022). Ende August 2022 befanden sich knapp 7.000 Asylsuchende in Erstaufnahmezentren, womit die vorhandenen Kapazitäten in den Einrichtungen des Bundes mehr als ausgelastet sind - die Versorgung von Asylsuchenden ist dementsprechend mangelhaft.
Artikel 31 (7) der Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz u.a. vorziehen können, wenn der Antrag begründet erscheint. Anfang August 2022 verzeichnete Österreich in der ersten Instanz rund 15.000 anhängige Asylverfahren von Geflüchteten aus Syrien und Afghanistan. Da es sich um Länder handelt, in denen Bürgerkrieg bzw. bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen, liegt die Anerkennungswahrscheinlichkeit für diese beiden Personengruppen über 90 Prozent. Schnellverfahren von offensichtlich begründeten Anträgen auf internationalen Schutz von Personen aus diesen Herkunftsstaaten wären daher eine schnelle und effiziente Möglichkeit, Unterbringungsplätze in der Grundversorgung des Bundes zu schaffen und generell, das gesamte Grundversorgungssystem zu entlasten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, Asylverfahren von Asylwerber:innen aus Ländern mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit systematisch im Schnellverfahren durchzuführen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.