2879/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.10.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Unterstützungsmaßnahmen für private Quartiergeber:innen von Geflüchteten

Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine hat dramatische Folgen für die Zivilbevölkerung. Seit der Invasion am 24. Februar 2022 werden ukrainische Städte bombardiert und zivile Infrastruktur wird zerstört – es werden zahlreiche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht gemeldet sowie Kriegsverbrechen gegen die ukrainische Bevölkerung. Tausende Zivilist:innen sind bereits gestorben. Viele Menschen sind dazu gezwungen, ihre Heimat zu verlassen, um sich in den Nachbarländern in Sicherheit zu bringen. Nach Angaben des UNHCR wurden mit Stand 4. Oktober 2022 rund 7,6 Millionen aus der Ukraine Geflüchtete in Europa erfasst, circa 4,1 Millionen Menschen haben in der EU einen temporären Schutzstatus nach der Richtlinie 2001/55/EG erhalten.1 Seit dem zweiten Weltkrieg gab es keine derartige Fluchtbewegung in Europa. Und derzeit steht kein Ende des Konflikts in Sicht. Schätzungen zufolge könnte die Anzahl an Schutzsuchenden aus der Ukraine sogar auf 10 Millionen ansteigen. 

Nun kündigt sich ein absehbares Problem an: Ukrainer:innen sind, anders als Asylwerber:innen, größtenteils, zu ca. 90%, in privaten Unterkünften untergebracht, welche die Zivilgesellschaft unmittelbar nach Kriegsbeginn zur Verfügung gestellt hat. Zwar ist die tägliche Ankunftszahl von Ukrainer:innen im Vergleich zu Kriegsbeginn deutlich zurückgegangen. Aber die Situation vieler, die in Österreich Zuflucht gesucht haben, wird immer prekärer. Die Grundversorgung reicht kaum aus, um den Alltag zu bestreiten, die Teuerung verschärft die Situation. Hilfsorganisationen berichten vom teils dramatischen Rückgang an Spenden. Private Unterkünfte drohen verloren zu gehen, da private Quartiergeber_innen mangels Unterstützung immer weniger werden. Aus diesem Grund könnte es dazu kommen, dass Ukrainer:innen mehr und mehr auf organisierte Unterkünfte zurückgreifen müssen, in denen es demnach zu einem Platzmangel kommen könnte. Zumal rechnen Migrationsexpert:innen in den Kältemonaten mit einem erneuten Anstieg der Ankünfte von Schutzsuchenden aus der Ukraine: Viele der Quartiere in den Erstzufluchtsstaaten Polen und Moldawien sind nämlich nicht winterfest, und von dort könnten etliche Menschen weiterreisen.2 

Damit verhindert werden kann, dass private Quartiergeber:innen ihre Hilfeleistung einstellen sind, ab einer Mindestdauer der Bereitstellung der Unterkunft, Unterstützungsmaßnahmen erforderlich, beispielsweise in Form steuerlicher Absetzbeträge. Gleichzeitig braucht es Anlaufstellen für private Quartiergeber:innen und einheitliche Mindeststandards in privaten Unterbringungen. 

Siehe UNHCR: https://data.unhcr.org/en/situations/ukraine. 

2 Siehe https://www.profil.at/oesterreich/ukraine-vertriebene-in-oesterreich-gefangen-im-system/402126887, sowie https://www.mdr.de/nachrichten/podcast/interview/gerald-knaus-migrationsexperte-fluechtlinge-balkanroute-audio-100.html.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, sich für Unterstützungsmaßnahmen für private Quartiergeber:innen von Geflüchteten, insbesondere in Form eines steuerlichen Absetzbetrags, einzusetzen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.