2880/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.10.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verteilung von Asylsuchenden auf die Bundesländer
Die Grundversorgungsvereinbarung gem. Art. 15a B-VG regelt die Zuständigkeit zwischen dem Bund und den Ländern hinsichtlich der Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden. Demnach leistet der Bund im Wesentlichen die Grundversorgung für Asylwerber:innen in der ersten Phase des Asylverfahrens, dem sogenannten Zulassungsverfahren. In dieser Zeit werden die Asylwerber:innen grundsätzlich in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht und versorgt. Die Kosten der Grundversorgung werden zwischen Bund und Ländern in einem Schlüssel von 60:40 geteilt. Je nach Bevölkerungszahl haben die jeweiligen Bundesländer eine bestimmte festgelegte Quote an Asylwerber:innen zu versorgen.
Grundprinzip der Aufgabenverteilung ist, dass Asylwerbende nur kurzfristig in der Betreuung des Bundes verbleiben und möglichst zeitnah und gleichmäßig auf die Länder verteilt werden. Jedoch verbleiben zahlreiche Asylwerber:innen, die bereits zum Asylverfahren zugelassen sind, viel länger in der Bundesbetreuung: Seit Jahren funktioniert der Verteilungsschlüssel nicht und nur wenige Bundesländer erfüllen ihre Quoten. Das ist kostenintensiv, ineffizient und unwirtschaftlich.

Quelle: Quotenstatistik der Grundversorgung, Stand 01.08.2022 (Beantwortung des Bundesministerium für Inneres, parlamentarischen Anfrage der NEOS 11630/AB zu 11922/J).
Während die Länder ihre Quoten nicht erfüllen, werden auf Bundesebene z.T. neue Kapazitäten geschaffen und neue Einrichtungen geöffnet. Eine weitere Konsequenz ist, dass Bundesbetreuungseinrichtungen öfters überfüllt sind. So ist das Erstaufnahmezentrum Traiskirchen aktuell überbelegt, dabei sind rund 75% der dort aufhältigen Asylsuchenden bereits zum Verfahren zugelassen (Stand 01.10.2022) - die Versorgung von Asylsuchenden ist dementsprechend mangelhaft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, sich für einen funktionierenden Verteilungsmechanismus von Asylsuchenden auf die Bundesländer sowie für die Einhaltung der Grundversorgungsvereinbarung einzusetzen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.