2881/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.10.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Erweiterung der Datengrundlage des Grünen Berichts zur Verbesserung der Gesamtanalyse

 

Der Grüne Bericht ist jährlich gemäß § 9 des Landwirtschaftsgesetzes vom Landwirtschaftsminister vorzulegen. Er soll jene Daten liefern, auf denen die Landwirtschaftspolitik aufbauen kann.

 

Über alle Landwirtschaftsbetriebe gerechnet stieg das Durchschnittseinkommen 2021 um 15 Prozent - wobei in dieser Berechnung die Einkommen der Großbetriebe fehlen. Die Einkommen der spezialisierten Getreidebetriebe stiegen sogar um 40 %, da sie besonders von den hohen Agrarpreisen – Brotweizen stieg um 52 Prozent, Brotroggen gar um 88 Prozent – und den hohen Subventionen profitierten. In Summe machten die Agrarförderungen 2,4 Milliarden Euro aus. Zusätzliche Corona-Hilfen betrugen 187,5 Millionen Euro. Die enormen Einkommensunterschiede zwischen den Betriebstypen zeigen, dass nicht alle Betriebe im selben Ausmaß von den gestiegenen Preisen und Subventionen profitierten.

Es zeigt sich, dass der Durchschnitt aller Haupterwerbsbetriebe mit 60.777 Euro ein fast doppelt so hohes Netto-Haushaltseinkommen hatten wie die Nebenerwerbsbetriebe mit 36.055 Euro.  Das durchschnittliche Netto-Einkommen von Nebenerwerbsbetrieben aus der Landwirtschaft war mit minus 1.002 Euro sogar negativ, die Kosten und Abgaben konnten nicht mit den Erträgen aus der Landwirtschaft gedeckt werden. Nebenerwerbs-Landwirt:innen konnten trotz hohem Arbeitseinsatz diesen Einkommensunterschied mit ihrer Lohnarbeit nicht aufholen. Der Einkommensunterschied zwischen Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben war 2021 sogar deutlich höher als im Jahr davor und das trotz der zusätzlichen Subventionen und der enorm gestiegenen Agrarpreise.

Wenn vom landwirtschaftlichen Einkommen die Rede ist, wird gewöhnlich das Durchschnittseinkommen über alle Betriebe herangezogen, obwohl die Differenzen zwischen den Gruppen beachtlich sind. So wirkt sich das niedrige landwirtschaftliche Einkommen der Nebenerwerbsbetriebe massiv auf das rechnerische Durchschnittseinkommen aus, das mit 32.146 Euro nicht sehr hoch ist. Laut Statistik Austria sind 57 Prozent und damit die Mehrheit der Landwirtschaftsbetriebe im „Nebenerwerb“. Zudem hatten im Jahr 2021 laut Aufzeichnungen 17,6 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe ein negatives Einkommen, während 16,7 Prozent ein Einkommen hatten, das größer war als 50.000 Euro. Bei den Marktfruchtbetrieben lag der Anteil der Betriebe mit einem Einkommen über 50.000 € sogar bei über 43%. Das zeigt, wie groß die Spreizung der Einkommen ist. Besonders für die beiden Gruppen der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe, aber auch für die einzelnen Produktionszweige ist das Durchschnittseinkommen daher nicht aussagekräftig.

 

Eine differenzierte Betrachtungsweise wäre also angebracht, wenn von den landwirtschaftlichen Einkommen die Rede ist. Darüber hinaus sollten auch die Einkommen der Großbetriebe in die Datenlage des Grünen Berichts einfließen müssen, um ein deutlicheres Bild zur Gesamtsituation der österreichischen landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten. Denn im Auswahlrahmen des Grünen Berichts fehlen Einkommensdaten von Großbetrieben ab einem Gesamtstandardoutput (GSO) von 350.000 Euro, mangels ausreichender Datenlage in der Stichprobe, die die Grundgesamtheit abbilden sollte.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, die im Bundesministerium für Finanzen vorhandenen Steuer- und Veranlagungsdaten zu den Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe in Österreich in die Grünen Berichte aufzunehmen und im Detail darzustellen, damit die Gesamtanalyse auch die derzeit fehlenden Einkommensdaten der großen, steuerlich in der Veranlagung erfassten, Betriebe in Österreich enthält.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft