Das Bundesgesetz, vom 06. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz vom 06. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960), BGBl. Nr. 159/160, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 122/2022, wird wie folgt geändert:

In § 43 wird nach dem Abs. 1 lit. b Ziff 1. eingefügt:

„hinsichtlich der Verkehrsbeschränkungen ist der Sicherheit von Personen in sensiblen Bereichen in der Umgebung von Bildungseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Horten jedenfalls Vorrang vor anderen Verkehrsinteressen einzuräumen, “