2885/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.10.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Mag.a Dr.in Petra Oberrauner

Genossinnen und Genossen

betreffend "Recht auf schnelles, stabiles Internet für ALLE“

 

Im Mai 2022 wurde in Deutschland ein bahnbrechender Beschluss gefasst demnach zu langsame Internetverbindungen endgültig der Vergangenheit angehören sollen (vgl. https://netzpolitik.org/2022/universaldienst-regierung-einigt-sich-auf-untergrenze-fuer-langsames-internet/): Die Minimalgeschwindigkeiten für Internetverbindungen wurden mit 10 MBit/s im Download bzw. 1,7 MBit/s im Upload festgesetzt. Werden diese Parameter unterschritten, so haben Menschen in Deutschland nun das Recht, eine schnellere Internetverbindung einzufordern. Via der deutschen Bundesnetzagentur können Netzbetreiber im Äußersten dazu verpflichtet werden, schnellere und effizientere Leitungen zu legen. All das soll gewährleisten, dass alle Menschen in Deutschland ihr Grundrecht auf soziale und wirtschaftliche Teilhabe auch aktiv wahrnehmen können.

Während in Deutschland Untergrenzen für Internetgeschwindigkeiten geschaffen werden und somit aktiv an der virtuellen Teilhabe aller Menschen gearbeitet wird, bleibt Österreich gleiches schuldig. Der Breitbandausbau soll bis zum Jahr 2030 zwar stetig vorangetrieben werden und auch den ländlichen Raum abdecken. Ein Internetanschluss bedeutet aber noch lange keine sichere, stabile und schnelle Internetverbindung. Nur wenn diese Dinge zusammengedacht werden, dann kann echte gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen am virtuellen Leben ermöglich werden. Und diese gesellschaftliche Teilhabe auch im virtuellen Raum zu fördern, das ist in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten unumgänglich geworden.

Denn mit der zunehmenden Verlagerung breiter Teile des alltäglichen Lebens ins Virtuelle – noch zusätzlich verstärkt seit dem Ausbruch der Corona Pandemie – muss das Internet als Teil einer staatlichen Daseinsvorsorge gesehen werden. Ob in der Berufswelt, in der Schule, für Wissenschaft und Forschung, bei der Inanspruchnahme von E-Gouvernement Services oder schlichtweg für die eigene, private Nutzung: eine stabile, sichere Internetverbindung darf somit auch keine Frage nach den eigenen finanziellen Möglichkeiten oder des (Wohn- oder Arbeits-) Ortes sein. Der Zugang ins Worldwide Web ist nicht mehr aus unserem Lebensalltag wegzudenken und somit ein Grundrecht aller Menschen.

 

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, nicht nur den Breitbandausbau bis 2030 voranzutreiben, sondern gleichzeitig zu gewährleisten, dass alle Menschen in Österreich auch dementsprechend Zugang zu leistungsstarken, schnellen und stabilen Internetverbindungen haben. Dazu soll das Recht auf Internet für alle Menschen analog zum deutschen Gesetz beschlossen werden, dass Mindestgeschwindigkeiten von 30 MBit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload festschreibt und gegenüber Netzbetreibern durchsetzbar ist. Darüber hinaus soll das Recht auf Internet als Daseinsvorsorge etabliert und festgeschrieben werden.“

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung