2891/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.10.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits und Genoss:innen

betreffend Regelung der Kostentragung für den Nachtrag von Impfungen in den elektronischen Impfpass

 

Seit Oktober 2020 kommt die zentrale e-Impfpass Anwendung mit dem nationalen Impfregister zum Einsatz. Die gesetzliche Grundlage dafür sind das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und die eHealth-Verordnung (eHealthV, BGBl. II Nr. 449/2020).

Zielvorgaben für die Implementierung des elektronischen Impfpasses waren ua.

-       die Optimierung der Impfversorgung der Bevölkerung,

-       die einheitliche, flächendeckende und lückenlose digitale Impfdokumentation sowie

-       eine verbesserte, schnellere Verfügbarkeit von Impfinformationen.

Die österreichweite Dokumentation von Impfungen ist für gesundheitspolitische Maßnahmen wie die Bekämpfung ansteckender Krankheiten wichtig und aussagekräftig. Eine vollständige Erfassung aller Impfungen im Impfregister liegt daher im öffentlichen Interesse.

Unter diesem Blickwinkel ist auch das möglichst umfassende Nachtragen von Daten aus bestehenden Impfdokumenten (insbesondere aus Impfpässen in Papierform) anzustreben. Diesem Ansatz wird organisatorisch auch in den kürzlich beschlossenen Erweiterungen bei den zur Nachtragung berechtigten Gesundheitsdiensteanbietern Rechnung getragen.

 

Was allerdings bisher verabsäumt wurde, ist die Regelung der Kostentragung für die Nachtragung von Impfungen in den elektronischen Impfpass – denn die Kosten dafür sind von den Versicherten selbst zu bezahlen. Damit wird das Ziel der vollständigen Erfassung aller Impfungen im Impfregister konterkariert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der die Kostentragung für den Nachtrag von Impfungen in den elektronischen Impfpass vollständig durch den Bund erfolgt.“

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss