2891/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.10.2022
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits und Genoss:innen
betreffend Regelung der Kostentragung für den Nachtrag von Impfungen in den elektronischen Impfpass
Seit Oktober 2020 kommt die zentrale e-Impfpass Anwendung mit dem nationalen Impfregister zum Einsatz. Die gesetzliche Grundlage dafür sind das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und die eHealth-Verordnung (eHealthV, BGBl. II Nr. 449/2020).
Zielvorgaben für die Implementierung des elektronischen Impfpasses waren ua.
- die Optimierung der Impfversorgung der Bevölkerung,
- die einheitliche, flächendeckende und lückenlose digitale Impfdokumentation sowie
- eine verbesserte, schnellere Verfügbarkeit von Impfinformationen.
Die österreichweite Dokumentation von Impfungen ist für gesundheitspolitische Maßnahmen wie die Bekämpfung ansteckender Krankheiten wichtig und aussagekräftig. Eine vollständige Erfassung aller Impfungen im Impfregister liegt daher im öffentlichen Interesse.
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der die Kostentragung für den Nachtrag von Impfungen in den elektronischen Impfpass vollständig durch den Bund erfolgt.“
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss